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1. Die neuere Zeit - S. 32

1855 - Koblenz : Baedeker
32 Wcstphälischer Friede. Lech zurückziehen. Der schwedische General Königsmark trennte sich von dem Hauptheere, zog nach Böhmen und hatte schon die sog. kleine Seite von Prag genommen, als nach fünfjährigen Unterhand- lungen der durch die immer gesteigerten Forderungen der Fremden verzögerte E. westphälische Friede, abgeschlossen zu Münster (zwischen Deutschland und Frankreich) und Osnabrück (zwischen den Schweden und Protestanten einerseits, dem Kaiser und den Katholiken andererseits) 1648 (24. Octbr.), dem Kriege ein Ende machte. Friedensbed ingungen: 3) Kirchliche Gegenstände. Der Pasiauer Vertrag und der Augsburger Religionsfriede wurden bestätigt und auch ans die Calvinisten oder „Reformirten" ausgedehnt; als Normaljahr für die Beibehaltung der eingezogenen geistlichen Güter (so wie für das jus reformandi der Landesherren in Deutschland) wurde das Jahr 1524 angenommen; in allen Reichsverhältnissen sollten beide Reli- gionstheile einander gleich stehen. b) Politische Gegenstände. An Entschädigungen erhielt 1) Frankreich die österreichischen Besitzungen im Elsaß, die Bestäti- gung der Hoheit über die (schon seit 1552 besetzten) Bisthümer und Städte Metz, Toul und Verdun; 2) Schweden: Vorpommern nebst Rügen, einen Theil Hinterpommerns, Wismar, und als welt- liche Herzogthümer die säcnlarisirten Gebiete von Bremen und Ver- den, Alles jedoch unter deutscher Lehnshoheit, und 5 Millionen Thaler Kriegskosten; 3) Brandenburg erhielt den östlichen Theil Hinterpommerns und zur Entschädigung für den ihm (zufolge eines Erbvertrages) zukommenden übrigen Theil Pommerns die säculari- sirten Stifter: Magdeburg, Halberstadt, Minden und Camin, als vier weltliche Fürstenthüiner; 4) Mecklenburg für den Verlust Wis- mars die Bisthümer Schwerin und Ratzeburg als Fürstenthümer. 5) Baiern behielt die Oberpfalz nebst der Kurwürde, mußte aber die Unterpfalz an den Sohn des geächteten Friedrich V. zurück- geben, und für diesen wurde eine achte Kurwürde errichtet. Für alle übrige seit Anfang des Krieges und in Folge desselben verlorne unbewegliche Güter und Rechte ward eine allgemeine Herstellung verfügt. Die schon längst bestehende Unabhängigkeit der Schweiz
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