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1. Die neuere Zeit - S. 76

1855 - Koblenz : Baedeker
76 Erste Theilung Polens. Baierischer Erbfolgestreit. und uichtmürte Griechen) wieder gleiche Rechte mit den Katholiken erhielten. Da sich gegen diese Bewilligung eine Conföderation er- hob, so brach in Polen ein Bürgerkrieg aus, während zugleich die Türken, um den russischen Einfluß in Polen zu schwächen, einen Krieg mit Rußland begannen, der aber sehr zu ihrem Nachtheile ausschlug (s. §. 31). Als die neue Vergrößerung des ohnehin schon so mächtigen russischen Reiches die Eifersucht der benachbarten Mächte, Oesterreichs und Preußens erregte, so vereinigte sich Rußland mit diesen beiden Mächten zur ersten Theilung Polens 1772, bei welcher Oesterreich: Galizien und Lodonürien als ein eigenes König- reich, Rußland: den östlichen Theil von Litthaueu (bis zur Düna und dem Dniepr), Preußen: das im Thorner Frieden (1466) an Polen abgetretene Westpreußeu (außer Danzig und Thorn) und den Netzdistrict erhielt. Der König und der Reichstag wurden gezwun- gen, die abgerissenen Länder — ein Drittheil ihres bisherigen Ge- bietes — abzutreten. 2. Der baierische Erbfolgestreit (1778 u. 79). Als Maximilian Joseph, der letzte Kurfürst von Baiern aus der jüngeru Linie des Hauses Wittelsbach, ohne Nachkommen ge- storben war, nöthigte der Kaiser Joseph dessen Erben, den Kurfürsten Karl Theodor von der Pfalz, alte Ansprüche Oesterreichs an einen Theil von Baiern in einer Convention anzuerkennen, der jedoch der Herzog von Pfalz-Zweibrücken, Karl Theodor's muthmaßlicher Erbe, ans den Rath Friedrich's Ii. nicht beitrat. Das Einrücken preußi- scher Truppen in Böhmen und die Drohung der russischen Kaiserin Preußen zu unterstützen, bewog den Kaiser im Frieden zu Teschen (in Oesterreichisch-Schlesien 1779) seinen Ansprüchen auf Baiern zu entsagen; nur das Jnnviertel, d. h. das Land zwischen dem Inn, der Donau und der Salza, kam zu Oesterreich, welches dadurch eine unmittelbare Verbindung mit Tirol erhielt. 3. Joseph's Ii. Selbstregierung 1780—1790. Joseph's Mutter, Maria Theresia, hatte ihren Gemahl und nachher ihren Sohn nur zum Mitregeuten angenommen, sie lei- tete vorzugsweise die Regierungsgeschäfte in ihren Erbstaaten, wählte mit ausgezeichnetem Scharfsinne ihre Rathgeber, machte viele zweck- mäßige Einrichtungen (Vereinfachung der Rechtspstege, Abschaffung der Tortur, Milderung der Leibeigenschaft u. s. w.) und wußte mit
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