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1. Die neuere Zeit - S. 134

1855 - Koblenz : Baedeker
134 Rechtsverfassung. Kriegswesen. Wissenschaften. 2. Rechts Verfassung. Seit dem Aufhören des Fauftrechts trat wieder eine regelmäßige Rechtspflege ein, die jedoch nicht mehr von der Gemeinde, sondern von einem eigenen Stande, den von den Fürsten angestellten Rechtsgelehrten, ausgeübt wurde, das Prozeß- verfahren war schriftlich, die Strafen grausam; nur England behielt seine alte freie Gerichtsverfassung und die Jury. Die Hexenprozeffe waren in Folge einer unter dem Titel „Hexenhammer" abgefaßten peinlichen Gerichtsordnung in Deutschland einheimisch geworden und überlieferten Tausende der Folter und dem Feuertode. In Oester- reich erfuhr die Rechtsverfassung durch Maria Theresia und Joseph Ii., in Preußen durch Friedrich Ii. und Friedrich Wilhelm Ii. wesent- liche Veränderungen in milderm Geiste. Noch durchgreifender waren die Wirkungen der ersten französischen Revolution, welche den Grund- satz der Gleichheit Aller vor dem Gesetze so wie der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege in Frankreich zur Anerkennung brachte. Nach der Trennung von Frankreich behielten die am linken Rheiuufer gelegenen deutschen Landestheile dieses Prozeßverfahren bei, welches sich in der jüngsten Zeit auch im übrigen Deutschland Bahn gebrochen hat. 3. Das Kriegswesen erhielt eine veränderte Gestalt durch die Einführung stehender Heere, die immer allgemeinere Anwendung der Musketen und des schweren Geschützes, die Anlegung regel- mäßiger Festungen, das Aufkommen der leichten Reiterei, die Ein- führung leichterer Bekleidung und Bewaffnung, breiter statt tiefer Schlachtordnungen, die Bildung furchtbarer Marinen. Seit der französischen Revolution geschah in Folge der Erneuerung der allge- meinen Wehrpflicht die Errichtung von Nationalgarden und Land- wehren neben den stehenden Heeren und zur Verstärkung derselben. Holland besitzt schon seit dem 13. Jahrh. eine Nationalgarde unter dem Namen „Schuttery". 4. In den Wissenschaften erwachte seit dem 16. Jahrh. durch die schnelle Verbreitung und Vervollkommnung der Buch- druckerkunst, die fortgesetzte Stiftung neuer Universitäten, ge- lehrter Gesellschaften und Schulen (Jesnitencollegien, die sächsi- schen Fürstenschulen), so wie durch die vou den Reformatoren und ihren Gegnern unternommenen Forschungen ein regeres Leben, eine tiefere Auffassung und überhaupt eine gründlichere Behandlung. Die schon im Mittelalter begonnene Sammlung von Bücher-
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