1860 -
Koblenz
: Baedeker
- Autor: Pütz, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 11
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Bürgerschule, Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
Die Gesetzgebung des Lhcurgus. §. 41. 71
blieb, sondern der Zuruf des Volkes bezeichnete 28, wenigstens
60 Jahre alte Männer als lebenslängliche Senatoren. Diese
hatten gleiche Stimme mit den Königen, denen nur die Ehre des
Vorsitzes zukam. Die Gerusia (einschließlich der Könige aus 30
Mitgliedern bestehend) hatte alle wichtigen Staatssachen zu be-
rathen und über diejenigen, welche der Volksversammlung zur
Entscheidung vorgelegt wurden, einen Vorbeschluß zu fassen; sie
bildete zugleich das höchste Gericht.
Die Volksversammlung, woran jeder Spartaner, der
über 30 Jahre alt war, Theil hatte, wurde regelmäßig an jedem
Vollmonde unter freiem Himmel versammelt und beschloß mit
bejahendem oder verneinendem Geschrei ohne Debatte über das,
was die Gerusia ihr vorlegte, besonders über Gesetze, Beamten-
wahl, Krieg und Frieden.
Lycurg's Verordnungen in Bezug auf das Privatleben be-
zweckten die Ausbildung und Erhaltung der kriegerischen Tüchtigkeit.
Der Staat behielt sich das Recht vor, schwächliche oder krüppelhafte
Kinder der Spartaner auf dem Taygetus aukzusetzen. Schon im 7. I.
wurde der Knabe den Eltern entzogen und in eine Abtheilung einge-
stellt, um die Vorübungen für den Kriegsdienst rind die vorgeschriebene
Abhärtung des Körpers zu beginnen. Auch das Leben der Jünglinge
und Männer Hlich durch die gemeinsamen Waffenübungen und die ge-
meinschaftlichen Mahlzeiten einem fortwährenden Aufenthalte im Lager,
der nur zuweilen abwechselte mit der Jagd in den Schluchten und
Wäldern des (an Wild reichen) Taygetus. Damit nicht die An-
schauung anderer Lebensweise dem Spartaner sein heimisches Leben
verleide, so war der Verkehr mit den Fremden erschwert (Eisengeld),
und das Auswandern wurde (als Desertion) mit dem Tode bestraft.
Die beiden ersten messenischen Kriege.
a. Der erste messenische Krieg (743 —724?). Das
wohlangebaute Nachbarland Messenien, welches in der achäischen
Zeit zu Laconien gehört hatte, reizte den (seiner Ueberlegenheit
sich bewußten) Kriegerstand Sparta's zur Wiedereroberung. Die
zufällige Veranlassung dazu gaben Streitigkeiten bei einem ge-
meinsamen Feste der Leiden Nachbarvölker in dem (zum Schutze
der Greuze) auf der Höhe des Taygetus errichteten Heiligthum
der Artemis. Die Messenier erleichterten durch innern Zwiespalt
den Spartanern die Eroberung der reichen Ebenen, leisteten aber
von dem Berge Jthome aus einen unerwarteten Widerstand. Erst
im 20. Jahre des Krieges fiel die Feste (des Aristodemus),