1869 -
Freiburg
: Herder
- Autor: Bumüller, Johannes
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Bürgerschule, Gymnasium, Realschule, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Die ältesten Völker und Reiche.
so breiteten sie sich nach und nach über das ganze Stromgebiet des Indus
und Ganges aus, indem sie die Ureinwohner inlterjochten oder in die
Gebirge vertrieben. Um 1300 v. Chr. Geb. war die Besetzung des Landes
durch die arischen Stämme der Hindu oder Inder vollendet. Sie ver-
einigten sich aber niemals zu einem großen Reiche, sondern blieben in
viele Staaten getheilt, die einander oft bekriegten. Mit der Zeit erhoben
sich große, wohlbefestigte Städte, glänzende Fürstenhöfe, es entwickelte sich
ein lebhafter Handel mit beit kostbaren Erzeugnissen Indiens nach den
westlichen Ländern; die Hindu bildeten sich zu einem Culturvolke aus, aber
es erschlaffte in seinem heißen, reichen Lande und versank in Aberglauben
und Knechtschaft.
Die Kasten.
§. 9. Die Hindu sind in vier Kasten oder Stände abgetheilt, die so
scharf von einander getrennt sind, daß das Kind immer dem Stande seiner
Eltern folgen muß und unter allen Umständen nicht in einen Hähern Stand
emporsteigen kann. Die Kasten sind also erbliche, abgeschlossene Stände.
Die oberste Kaste sind die Brahmanen: sie sind die Priester, Lehrer,
Aerzte, die Räthe der Fürsten; sie dürfen aber auch als Krieger und Be-
amte dienen und unter gewissen Beschränkungen Handelsgeschäfte treiben.
Die zweite Kaste sind die Khsatrias oder die Krieger, denen die fürst-
lichen Geschlechter angehören. Dann folgen die Waisjas, welche Ackerbau,
Viehzucht, Gewerbe und Handel treiben; die Sudras, die Knechte und
Taglöhner der oberen Kasten. Alle Kasten sind in Unterabtheilungen
geschieden.
Zu keiner Kaste gehören die Parias, Tschandalas und andere Stämme;
sie sind als unrein erklärt und müssen von den echten Hindu strenge
gemieden werden. Wenn sich das Mitglied einer Kaste verunreinigt, z. B.
verbotene Speisen oder Getränke genießt, einen Paria oder ein unreines
Thier berührt, so muß es sich Reinigungen und Bußen unterziehen, wenn
es nicht aus seiner Kaste ausgestoßen werden will.
Religion.
Lehre -er Brahmanen.
§. 10. Unter den fast unzähligen Gottheiten, welche von den Hindu
verehrt werden, stehen Brahma, Wischnu und Schiwa am höchsten;
von ihnen geht die Reihe abwärts bis zu den Göttern und Göttinnen
der Gewässer, Wälder, Fluren und endlich bis zu den heiligen Thieren
und Gewächsen. Die Brahmanen lehren, daß die Seelen der Menschen
nach dem Tode in die Leiber von Thieren wandern, und je gottloser und
unreiner ein Mensch gewesen sei, in ein so niedrigeres Thier wandere
seine Seele, und diese Wanderung aus einem Thiere in ein anderes dauere
so lange fort, bis die Seele hinreichend gebüßt hat oder die Welt unter-
geht. Denn nach der Lehre der Brahmanen leben wir im letzten Welt-
alter, in welchem Alles immer und immer schlechter wird, bis die Welt
in Flammen aufgeht, worauf aber wieder eine neue Welt entsteht.
Lehre -er Luddhaiften.
§. 11. Gegen die Götterlehre der Brahmanen, gegen ihre Satzungen,
mit welchem sie dem Volke das Leben schwer machen, sowie gegen das