Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des Alterthums - S. 88

1869 - Freiburg : Herder
88 Die Römer von Romnlns bis Augustn.s. lische Bundesgenossen vertheilt, welche diesen Grundbesitz weder verkau- fen noch verpachten dürfen und jährlich eine mäßige Steuer entrichten. Der Gesetzesvorschlag wurde in den Comitien angenommen, allein die meisten großen Grundbesitzer, zu denen die Senatoren gehörten, legten der Ausführung des Gesetzes alle möglichen Schwierigkeiten in den Weg, und es gab auch unparteiische Staatsmänner genug, welche sich gegen das Gesetz aussprachen; sie behaupteten, es sei nicht ausführbar, weil in vielen Füllen nicht mehr nachgewiesen werden könne, ob ein Grundstück ursprüng- lich einer Familie oder dem Staate angehört habe; ferner würden viele Familien, die sich um die Republik die größten Verdienste erworben hät- ten, durch das Ackergesetz in ihrem Vermögen schwer geschädigt, denn 500 Morgen Landes gewähren fein Einkommen, mit welchem eine senatorische Familie bestehen könne; in den alten Zeiten der Republik sei dies möglich gewesen, jetzt aber nicht mehr, darum würden durch das Ackergesetz die edeln Familien ruiniert werden. Gracchus wurde durch den Widerstand gegen sein Gesetz erbittert und erlaubte sich ungesetzliche Maßregeln, es kam zu Aufläufen in der Stadt und die rücksichtslosere Partei der Vornehmen erschlug den Tiberius Gracchus mit 300 seiner Anhänger; ihre Leichen wurden in die Tiber geworfen, wie es bei Hingerichteten Ver- brechern üblich war. Es dauerte aber nicht lange, so erhielt die Volkspartei in dem C. Gracchus, dem jüngeren Bruder des Tiberius, einen kühnen Anführer, der nicht allein die Durchführung des Ackergesetzes unternahm, sondern auch Anträge stellte, durch welche die Verfassung der Republik we- sentliche Aenderungen erlitten hätte. Der Parteikampf wurde immer heftiger und Casus endete wie sein Bruder Tiberius; überdies wur- den nach der Niederlage in dem Straßenkampfe die Anhänger des Volks- tribunen so hart verfolgt, daß die Zahl der in den Gefängnissen Hinge- richteten auf 3000 gestiegen sein soll. Die Vornehmen (nobiles, gewöhnlicher optimates genannt) besei- tigten das Ackergesetz gänzlich, indem sie den Grundbesitz als untheil- bar erklären ließen; später kam es auch nie mehr zur Sprache. Das g e- meiue Volk behielt jedoch die Gracchen in gutem Angedenken und so- bald sich wieder ein Führer au feilte Spitze stellte, machte es seiner Ab- neigung gegen die Optimaten Lust. Es waltete ein unnatür- liches Verhältniß in diesen Zeiten der römischen Republik ob: in der Stadt eine ungeheure, meistens arme Volksmasse, in Italien ein großer Theil der Landbevölkerung aus Sklaven bestehend, die den vor- nehmen römischen Familien angehörten, deren Anzahl aus 2000 berechnet wird; diese hatten nicht nur den größten und besten Theil des Grund und Bodens inne, sondern waren auch fast im ausschließlichen Besitze der Staatsümter. Diese wurden allerdings durch die Volkswühler in den Centuriatcomitien besetzt, aber wie sollte ein armer Bürger empor- kommen? Woher sollte er die ersten Kosten der Amtsführung bestreiten, wo- her die Kenntnisse nehmen, die für die Staatsämter unumgänglich noth- wendig waren? Der Krieg gegen Jugnrtha. (111 — 106 v. Chr.) §. 43. Die Niederlage der Volkspartei wurde bald darauf durch die Schande aufgewogen, mit welcher einige Optimaten sich und ihren Stand bedeckten.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer