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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 238

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
238 Die Römer. Schaar zurück und wurde von dem Heere freudig begrüßt, welches den Erfolg des ersten Kampfes als ein glückliches Zeichen betrachtete. Allein der Konsul, sein Vater, brachte die Strenge des Kriegsgesetzes auch gegen seinen Sohn in Ausführung und ließ ihn enthaupten. Dieses schreckliche Beispiel zeigte dem Heere, was jeder einzelne Mann zu erwarten habe, wenn er nicht den unbedingtesten Gehorsam leiste; so wurde die römische Disciplin gepflanzt, welcher die Römer ihre unendliche Reihe von Siegen noch mehr als ihrer Tapferkeit verdankten. Am Fuße des Vesuv (der da- mals noch nicht Feuer auswarf) vereinigten sich die Römer mit den Samnitern und ihnen gegenüber standen die Latiner mit ihren kampa- nischen Bundesgenossen. Die Schlacht mußte hart werden; denn die Latiner waren wie die Römer bewaffnet, hatten die nämliche Fechtweise und waren entschlossen, den widerfahrenen Schimpf mit Blut abzu- waschen. Roms Schicksal hing an dem Erfolge; bestegt mußte es eine latinische Stadt werden und hätte wohl die Ehre des Vororts in dem Städtebunde nie mehr erhalten. Am Morgen begann die Schlacht und nach heftigem Kampfe wankte der Flügel des Decius; da rief dieser dem Priester, daß er ihn dem Tode weihe. Das Haupt verhüllt, mit dem Fuße auf einen Pfeil tretend, flehte er zu den Göttern der Unter- welt, daß sie ihn als Opfer für sein Heer annehmen und von diesem Schrecken und Entsetzen ab und auf den Feind wenden möchten. Dann stieg er zu Pferde und sprengte in die Reihen der Latiner, die ihn er- schlagen mußten. Dieses Todtenopser verlieh den Römern neuen Muth, die erschöpften Latiner verzweifelten an dem Siege und überließen ihn den Römern, als Manlius die dritte Schlachtreihe (die Triarier, Re- serve) in das Gefecht brachte. Sie baten um Frieden und erhielten denselben. Nachdem kaum zwei Jahre verflossen waren, begannen sie zwar den Krieg mit erneuerter Wuth, doch die Schlacht von Minturna (338) fiel abermals zu ihren Ungunsten aus. Die Römer hatten durch diesen Sieg die Kraft der Latiner gebrochen; mehrere der ehemals blühenden Städte waren Schutthaufen, alle aber hatten das Mark ihrer Bevölkerung verloren, und der Friede, welchen ihnen die Römer gaben, war für Latium der Gnadenstoß. Der latinische Bund hörte auf und das latinische Gemeinland fiel an Rom. Einige Städte der Latiner erhielten das volle römische Bürgerrecht (mit dem jus suffragii, Recht der Abstimmung in den römischen Volksversammlungen), andere das Bürgerrecht ohne das jus suffragii. Die meisten Städte erhielten das latinische Recht, d. h. sie standen unter keinem römischen Statthalter, hatten eine eigene, selbständige Gemeindeverfaffung; wer in einer lati- nischen Stadt ein Amt begleitete, erhielt das römische Bürgerrecht und hatte dann das jus commercii (das Recht des Landeigenthums in einer andern Gemeinde) aber nur für seine Person, denn die Römer hoben
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