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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 340

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
340 Das Reich der Cäsaren. unterwarf, wurde in dem Kreise des Gerichtes rechtlos und konnte un- gestraft erschlagen werden. Versammlungsort des ganzen Stammes war das gemeinsame Heiligthum, gewöhnlich ein Wald, wo jährliche Opfer dargebracht wurden; während der Feftzeit herrschte allgemeiner Still- stand der Waffen und der Gerichte. Ein Krieg war entweder ein gemeinschaftlicher, d. h. der ganze Stamm beschloß ihn und übertrug dessen Führung einem Herzoge, der aus dem Adel zu diesem Amte erwählt wurde, oder er wurde von einem Herrn auf eigene Faust unternommen und von ihm durch Freiwillige geführt. Diese waren das Geleite (eowitatus); je reicher einer war, ein desto größeres Geleite konnte er unterhalten, und je glücklicher seine Unterneh- mungen ausschlugen, um so mehr eilten ihm freie Leute zu. Um die Gunst solcher Geleitsherren bewarben sich daher benachbarte Fürsten und Völker und ehrten sie durch Geschenke. Eroberte ein Geleitsherr einen Land- strich, so verlieh er den Männern seines Gefolges einzelne Stücke von demselben, wodurch diese aber zu seinem beständigen Geleite, d. h. seinem Waffendienste verpflichtet wurden (Lehen). Wahrscheinlich gab es schon bei den alten Germanen Abstufungen der Freiheit und Leibeigenschaft. Die Leibeigenen der Germanen hatten zwar kein Recht, doch lebten sie unter dem Schutze ihres Herrn er- träglicher als die Sklaven der Griechen und Römer; sie hatten eigene Wohnung und eigenes Hauswesen, wofür sie dem Herrn Abgaben von Feldfrüchten, Vieh, sowie von den Erzeugnissen ihres rohen Gewerbs- fleißes lieferten. Ob diese Leibeigenen wohl deutschen Stammes waren? Theilweise scheint dies stattgefunden zu haben, denn die Römer erzählen uns, daß einzelne Deutsche ihre Freiheit (und damit die ihrer unmün- digen Familie) durch das Würfelspiel verloren, und daß ganze Stämme von einander unterjocht wurden, in welchem Falle alles, was nicht er- schlagen wurde, der Leibeigenschaft verfiel. Jedoch reichte dieser Erwerb von Leibeigenen keineswegs hin, und wir müssen annehmen, daß die meisten Leibeigenen nicht von germanischer Nationalität waren. Dies Loos scheint vorzüglich die gallischen oder keltischen Stämme getroffen zu haben, welche vor den Germanen (und zwar noch in der historischen Zeit) den größten Theil Deutschlands besetzt hatten. Dafür sprechen die verschiedenen Benennungen der Leibeigenen, welche nachweisbar aus der gallischen Sprache genommen sind, z. B. bei den Baiern „aldiones*» Auch läßt es sich nur durch eine starke fremde Beimischung erklären, weßhalb die Bevölkerung verschiedener deutscher Landstriche, in die niemals eine fremde Einwanderung stattfand, so wenig von den physischen Merk- malen an sich trägt, welche als eigenthümlich deutsche bezeichnet werden» Wie uns die Römer die Lebensweise der Deutschen beschreiben, so war diese eine barbarische und darum auch sehr einfache. „Die freien
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