1857 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Bumüller, Johannes
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Mittelschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
Die Einrichtung der neuen Reiche.
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Angelsachsen und Alemannen); wo ehemals römische Städte erhalten
blieben, scheint auch die römische Städteverfassung fortgedauert zu haben.
Zu den unfreien Dienftleuten gehörten ursprünglich auch die Mi-
nisterialen, denen entweder ein Dienst um die Person des adeligen
Herrn oder ein besonderer Kreis von Geschäften angewiesen war. Aus
ihnen nahm der Herr in der Regel den Verwalter (Major) seiner
Güter, aus ihnen bildete er sein Hofgesinde dem königlichen nach (Schenk,
Kämmerer je.), und mit der Zeit erhielten sie immer mehr Ehre, so daß
ans ihnen hauptsächlich der niedere Adel hervorging. Der Ausdruck
Ministerialis bezeichnete deßwegen in späterer Zeit einen Freien oder
Edeln, der irgend ein Amt oder einen bestimmten Dienst hatte.
Zu den eigenthümlichen germanischen Einrichtungen gehört nament-
lich das Lehenwesen (Feudalwesen, Vasallenthum). Der König gab von
seinen eigenen Gütern einem Adeligen oder Freien ein solches als Lehen
(von leihen; beneficium, feudum), d. h. er überließ ihm die Nutz-
nießung desselben, wogegen sich dieser durch Eid (homagium, hominium,
vassaticum, fidelitas) verpflichtete, den Lehensherrn mit Rath und
That im Frieden und Krieg zu untehlützen; der Bruch des Lehenseides
hieß Felonie. Ebenso übernahmen Freie von Adeligen Lehen und damit
die gleiche Verpflichtung gegen sie. Wollte der Lehensherr nach dem
Tode des Lehensträgers sich dessen Sohn auf gleiche Weise verpflichten,
so mußte er ihm auch das väterliche Lehen übergeben und es ist deß-
wegen begreiflich, daß sich die Erblichkeit der Lehen schon frühe zu ent-
wickeln begann. Da der Lehensträger den Schutz des Lehensherrn genoß,
so übergaben in unruhigen anarchischen Zeiten gemeine Freie ihre
Güter dem Könige oder einem geistlichen oder weltlichen Herrn und
ließen es sich von demselben wieder als Lehen übertragen; dadurch
kamen sie in den Schutz desselben, verpflichteten sich aber auch zum Kriegs-
dienste und in der Regel auch zu einer bestimmten Abgabe; in späterer
Zeit waren die Männer äußerst selten, welche sich rühmen konnten „sie
haben ihr Gut allein von Gott und der Sonne." (Lehen im weiteren
Sinn des Wortes, feudastra, waren und sind theilweise noch Bauern-
lehen, Erb-, Erbzinslehen, Kolonate.)
Damals gab es noch sehr wenige Burgen, und die adeligen Herrn
wohnten größtentheils auf ihren Gütern in großen hölzernen Häusern,
um welche zunächst die Oekonomiegebäude standen. Die Viehzucht war
wichtiger als der Ackerbau, wie es bei jedem halbcivilisierten Volke
der Fall ist. Waldungen bedeckten den größten Theil des Landes,
daher war die Schweinezucht sehr bedeutend und Wild im Ueberfluß
vorhanden.
Ein Hauptvergnügen der Herren war die Zagd; sie hatten ver-
schiedene Arten von Jagdhunden, die in den Gesetzbüchern theilweise zu