Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 22

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
22 Das Christenthum unter den Germanen und Slaven. sehr hohem Werthe angesetzt sind; sie hielten auch gezähmte Hirsche, selbst Bären, verschiedene Vogel, namentlich Jagdfalken. Die Lebens- weise der höhern und nieder« Stände war noch so ziemlich dieselbe, wie sie Tacitus beschreibt, obwohl die römische Kunst das Leben zu ge- nießen sich bereits in einzelnen Zügen äußert. Die Landesverfassung. Jedes deutsche Volk dieser Zeit hatte Könige oder Herzoge an seiner Spitze, deren Würde in ihrem Geschlechte forterbte, jedoch nicht ohne die Wahl oder wenigstens die Zustimmung der Freien. Waren mehrere Söhne da, so theilten sie sich bei den Franken nicht nur in das Gut, sondern auch in die Würde des königlichen Vaters, so daß das Königreich in mehrere Königreiche zerfiel; dies war theilweise auch bei den Angelsachsen der Fall, sonst fänden wir nicht z. B. zeilenweise zwei Könige in Mercia, in Kent re. Bei anderen Völkern erhielt jeder königliche Prinz seine Apanage in Land und Leuten, die er unter der Oberhoheit des Königs regierte; denn es gab damals fast kein anderes Einkommen als das von Grundbesitz, und keinen Rang als den mit einer wirklichen Herrschaft verbundenen; diese Theilungen sind die Ur- sache der vielen Bruder- und Verwandtenmorde in den attgermanischen Herrscherhäusern, der vielen Empörungen und Verräthereien. Das Einkommen des Königs bestand in dem Ertrage seiner Güter, welche von Hörigen oder Leibeigenen bebaut und von Meiern verwaltet wurden. Standen die Güter unter einer schlechten Verwaltung oder waren die meisten als Lehen fortgegeben, so konnte es wohl geschehen, daß der König darbte. Zn den königlichen Schatz stoßen ferner die Abgaben der römischen Provinzialen von Grundstücken, Personen und Erbschaften; ferner Konfiskationen und Strafgelder, die Geschenke der Adeligen und Freien, die Zölle; dem Könige gehörte endlich auch das Münzregal. Bei den Frankenkönigen war der Hofstaat sehr beträchtlich und wurde für andere Könige das Muster. Die Umgebung des Königs be- stand aus Adeligen, welche auch die ersten Hofämter verwalteten: der Kämmerer (Oudieularius, Camerarius, Thesaurarius) besorgte den königlichen Hofhalt; der Marschall beaufsichtigte den königlichen Pferde- stall; der Seneschall oder Truchseß (Dapifer) versorgte den königlichen Tisch, der Schenk (Pincerna, Buticularius) hatte den Trunk beizu- schaffen; der Kanzler (Cancellarius), in der Regel ein Geistlicher (da- her auch Archicapellanus genannt), war der königliche Geheimerath und fertigte die königlichen Urkunden aus. Der Großhofmeister, Haus- meier (Majordomus regiae), vertrat im Kriege die Stelle des Königs und war oberster Verwalter von dessen Besitzungen.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer