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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 172

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
172 Das heilige römische Reich deutscher Nation. Städte ihrer Freiheiten zu berauben und den Adel ganz auf seine Seite zu bringen. Er war so wenig als sein Großvater ein Gönner der städtischen Freiheiten, weil seine despotische Natur, welche durch den sara- cenischen Einfluß nicht gemildert werden konnte, widerstrebte; hätte er aber auch den Herren vielleicht nicht gutwillig den Gefallen gethan, so mußte er es, denn Heinrich schickte sich an, in Verbindung mit den Lombarden und mehreren deutschen Fürsten gegen den Vater zu rebellieren. Dieser Junge wollte unabhängig von seinem Vater König in Deutschland sein, während die deutschen Fürsten in Worms neben dem Beschlüsse gegen die Städte sich auch verabredet hatten, wie die königliche Gewalt auf nichts zurückgeführt werden könnte. Allein dies gelang noch nicht; als Friedrich über die Alpen kam, so fand er noch immer so viel Unter- stützung, daß er alle Plane und Ränke für einmal unterdrückte (1235). Er begnadigte Heinrichen, und als derselbe trotzdem feindselig blieb, ließ er ihn gefangen setzen und zuletzt nach Sicilien bringen, wo er 1242 im Gefängniß starb. Seine Söhne folgten ihm schnell in das Grab, die Wittwe, Margaretha von Oesterreich, vermachte ihre königliche Krone zu wohlthätigen Stiftungen; der unglücklichen Frau wartete aber ein noch traurigeres Schicksal. Im Jahre 1235 erließ Friedrich auf dem Reichstage von Mainz den 5. August ein Gesetz: „welcher Sohn seinen Vater von seinem Eigen und Erbe oder von seinem Gut verstoßt oder (wider ihn) brennet oder raubet oder zu seinen Feinden schwört mit Eiden, daß es auf seines Vaters Ehre geht oder auf sein Verderben — bezeuget es sein Vater zu den Heiligen vor dem Richter mit zwei send- baren Mannen, der Sohn soll verlustig sein Eigens und Lehens und fahrenden Gutes." Solche Gesetze brauchte damals Deutschland! Im gleichen Jahre heirathete Friedrich Isabellen von England, erhob den Welfen Otto zum Herzog von Braunschweig und Lüneburg, entfremdete sich aber dadurch die Wittelsbacher, welche bereits die Rheinpfalz ge- erbt hatten und Niedersachsen beanspruchten. Zu Mainz verkündete er auch einen zehnjährigen Landfrieden und eine Reihe von Verordnungen, welche jedem seine herkömmlichen Rechte und Freiheiten wahren sollten. Dieses ging im Grunde bloß gegen die Städte, denen dadurch Bünd- nisse, Aufnahme von Landbewohnern in ihr Bürgerrecht und die Aus- übung der Gerichtsbarkeit verboten wurden, die ein kaiserlicher Vogt er- hielt. In späteren Jahren, als ihn alle Herren verließen, ertheilte Fried- rich den Städten wieder Freiheiten und handelte so gegen seine eige- nen Verordnungen; mehrere seiner Nachfolger begünstigten die eine oder andere Stadt gegen verhaßte Fürsten, im allgemeinen aber folgten die Kaiser dem Beispiele der Hohenstaufen und hielten die- Städte nie- der, während der König von Frankreich sie begünstigte und mit ihrer Hilfe die großen Vasallen demüthigte.
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