1857 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Bumüller, Johannes
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Mittelschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
172 Das heilige römische Reich deutscher Nation.
Städte ihrer Freiheiten zu berauben und den Adel ganz auf seine Seite
zu bringen. Er war so wenig als sein Großvater ein Gönner der
städtischen Freiheiten, weil seine despotische Natur, welche durch den sara-
cenischen Einfluß nicht gemildert werden konnte, widerstrebte; hätte er aber
auch den Herren vielleicht nicht gutwillig den Gefallen gethan, so mußte er
es, denn Heinrich schickte sich an, in Verbindung mit den Lombarden und
mehreren deutschen Fürsten gegen den Vater zu rebellieren. Dieser
Junge wollte unabhängig von seinem Vater König in Deutschland sein,
während die deutschen Fürsten in Worms neben dem Beschlüsse gegen
die Städte sich auch verabredet hatten, wie die königliche Gewalt auf
nichts zurückgeführt werden könnte. Allein dies gelang noch nicht; als
Friedrich über die Alpen kam, so fand er noch immer so viel Unter-
stützung, daß er alle Plane und Ränke für einmal unterdrückte (1235).
Er begnadigte Heinrichen, und als derselbe trotzdem feindselig blieb, ließ
er ihn gefangen setzen und zuletzt nach Sicilien bringen, wo er 1242
im Gefängniß starb. Seine Söhne folgten ihm schnell in das Grab,
die Wittwe, Margaretha von Oesterreich, vermachte ihre königliche Krone
zu wohlthätigen Stiftungen; der unglücklichen Frau wartete aber ein
noch traurigeres Schicksal. Im Jahre 1235 erließ Friedrich auf dem
Reichstage von Mainz den 5. August ein Gesetz: „welcher Sohn seinen
Vater von seinem Eigen und Erbe oder von seinem Gut verstoßt oder
(wider ihn) brennet oder raubet oder zu seinen Feinden schwört mit
Eiden, daß es auf seines Vaters Ehre geht oder auf sein Verderben —
bezeuget es sein Vater zu den Heiligen vor dem Richter mit zwei send-
baren Mannen, der Sohn soll verlustig sein Eigens und Lehens und
fahrenden Gutes." Solche Gesetze brauchte damals Deutschland! Im
gleichen Jahre heirathete Friedrich Isabellen von England, erhob den
Welfen Otto zum Herzog von Braunschweig und Lüneburg, entfremdete
sich aber dadurch die Wittelsbacher, welche bereits die Rheinpfalz ge-
erbt hatten und Niedersachsen beanspruchten. Zu Mainz verkündete er
auch einen zehnjährigen Landfrieden und eine Reihe von Verordnungen,
welche jedem seine herkömmlichen Rechte und Freiheiten wahren sollten.
Dieses ging im Grunde bloß gegen die Städte, denen dadurch Bünd-
nisse, Aufnahme von Landbewohnern in ihr Bürgerrecht und die Aus-
übung der Gerichtsbarkeit verboten wurden, die ein kaiserlicher Vogt er-
hielt. In späteren Jahren, als ihn alle Herren verließen, ertheilte Fried-
rich den Städten wieder Freiheiten und handelte so gegen seine eige-
nen Verordnungen; mehrere seiner Nachfolger begünstigten die eine
oder andere Stadt gegen verhaßte Fürsten, im allgemeinen aber folgten
die Kaiser dem Beispiele der Hohenstaufen und hielten die- Städte nie-
der, während der König von Frankreich sie begünstigte und mit ihrer
Hilfe die großen Vasallen demüthigte.