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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 187

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Frankreich von Hugo Kapet bis Ludwig Ix. den Heiligen. 187 regierte, begünstigte gleichfalls die Städte, brachte die Universität Paris zu einer beispiellosen Blüte, scheute aber kein Mittel zur Erweiterung seiner Macht. Er ließ sich zwar ebenfalls zu einem Kreuzzuge bestim- men, kehrte aber bald zurück und griff wortbrüchig die französischen Herrschaften des englischen Königs Richard Löwenherz an; dem Bruder und Nachfolger desselben, dem elenden König Johann, entriß er mit Ausnahme des Erbgutes der Königin Eleonore alle Besitzungen jenseits des Kanals. Dessen Verbündeten, den Kaiser Otto Iv., besiegte Phi- lipp August 1214 bei Bouvines und schickte hierauf eine Expedition unter seinem Sohne Ludwig nach England, deren Zweck nur durch den Tod Johanns vereitelt wurde. Sein Nachfolger Ludwig Viii., der Löwe, herrschte zwar nur von 1223 bis 1226, aber er schlug die Eng- länder kräftig zurück, demüthigte den mächtigen Grafen von Flandern, mischte sich zuletzt in den Albigenserkrieg, nahm 1126 Avignon, das unter die Oberherrschaft des Kaisers gehörte, nöthigte 1229 den Grafen Raymund von Toulouse zum Frieden, in welchem dieser nicht nur den größten Theil seines Landes an die Krone abtreten, sondern auch für den Rest seine Tochter zur Erbin einsetzen mußte, welche mit dem Gra- fen von Poitou, dem Bruder des Königs, vermählt war (dieser Theil der Grafschaft Toulouse fiel 1271 an die Krone); so war demnach die Herrschaft des Königs von Frankreich bis an das Mittelmeer vorgerückt. Bei Ludwigs Viii. Tod war sein Sohn Ludwig Ix. (1226 bis 1270) erst 11 Jahre alt; für ihn führte während seiner Minderjährigkeit seine kluge Mutter, Blanka von Kastilien, die Regentschaft. Damals hätten sich die Großen gerne an das Staatsruder gedrängt, aber Blanka hielt sie davon zurück, und Ludwig Ix. selbst erlaubte denselben keine Art von Huldigung, die irgend den Anschein haben konnte, als bedürfe die Thronfolge zu ihrer Giltigkeit der Anerkennung von Seiten der großen Vasallen; ebenso vermied er bei der Einsetzung königlicher Beamten alles, was den Anschein geben konnte, als sei deren Würde ein Lehen. Den Staatshaushalt ordnete er musterhaft, sein Hofhalt zeigte ebenso wenig Geiz als Verschwendung; durch seine Sorge für die Rechtspflege erwarb er sich dankbare Verehrung seiner Unterthanen, denn er gab treffliche Gesetze (Ltablissement 8t. I^ouis), schritt gegen die Be- stechlichkeit der Richter ein, schuf ein Appellationsgericht, dem er ge- wöhnlich selbst präsidierte, verbot die gerichtlichen Zweikämpfe und ebenso die Privatfehden; er hielt mit der Kirche einen treuen Frieden, obwohl er den königlichen Rechten nicht das mindeste vergab (8anotio prag- matica von 1269). Seine tiefe Religiosität war die Ursache, daß er, obwohl persönlich tapfer und der Kriegführung wohl kundig, den Frie- den so lange aufrecht erhielt, als es ihm nur möglich war. So be- siegte er 1242 an der Charente den König Heinrich Iii. von England,
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