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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 189

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
England von Wilhelm dem Eroberer bis König Johann ohne Land. 189 Helm auf den angeblichen letzten Willen des Königs Eduard (s. S. 99), dem gemäß er, der Normanne, zum Nachfolger bestimmt worden sei. Als reicher und kriegsberühmter Fürst fand es Wilhelm nicht schwer zu seinen französisch-normannischen Kriegern noch eine große Anzahl flan- drischer und niederdeutscher Ritter unter seine Fahnen zu versammeln, so daß er im Herbste 1066 ein Heer von 60,000 Mann an der Südküfte Eng- lands landen konnte. Am 14. Oktober gewann er durch seine überlegene Reiterei die blutige Schlacht bei Hastings gegen König Harald, der selbst umkam, wodurch der Widerstand der Angelsachsen Zusammenhang und Leitung verlor, daher Wilhelm sich im Dezember zu London als König krönen lasten konnte. Einzelne Aufstände der angelsächsischen Bevölke- rung wurden von ihm blutig niedergeschlagen und gaben ihm nur Ge- legenheit, seine eiserne Herrschaft fester zu gründen. Er vertilgte fast den ganzen angelsächsischen Adel und vertheilte an seine Krieger 60,215 königliche Lehen, führte ein strenges Lehenrecht ein, versuchte die Unter- drückung der angelsächsischen Sprache, gab seinen Baronen die Gerichts- barkeit über deren eigene Leute, ließ aber die von Alfred d. G. eingerichteten Gemeindegerichte bestehen und verordnete, daß von diesen, sowie von den Gerichten der Barone an die Grafschaftsgerichte appelliert werden konnte, in welchen im Namen des Königs von einem Grafen oder andern Herrn gerichtet wurde, der zugleich die Strafgelder für den König einzog. Der König wachte aber nicht bloß über seine Gerichtsherrlichkeit gegenüber den großen Vasallen, sondern er unterwarf dieselben auch einer starken Besteurung; so war der König Vormund jedes minderjährigen Lehens- erben, wofür er die Einkünfte des Lehens bis zur Volljährigkeit des Erben bezog; keine Lehenserbin durfte sich ohne königliche Erlaubniß, die immer sehr theuer bezahlt werden mußte, verheirathen; bei einem Wech- sel des Lehens war eine hohe Tare zu entrichten; unter dem Namen auxilium erhob der König eine Steuer, wenn einer seiner Söhne zutn Ritter geschlagen wurde, aber auch bei andern Gelegenheiten; endlich mußte die Befreiung von persönlichen Diensten mit schweren Opfern er- kauft werden. Der König zog ferner das Einkommen aller erledigten Bisthümer ein, erhob Zölle und Weggelder, eine Zudensteuer, Strafgel- der, verhängte manche Konfiskationen, daher es nicht unglaublich ist, wenn Wilhelms I. Einkommen höher als das aller seiner königlichen Zeitgenoffen angegeben wird. Dadurch wurde es ihm und seinen näch- sten Nachfolgern möglich, ein stehendes Söldnerheer zu unterhalten, das größtentheils aus Niederländern geworben ward (Brabanzonen); mit demselben wurden die Großen wie das gemeine Volk niedergehalten und gebrandschatzt, wenn der König außerordentliche Kosten zu bestreiken hatte. Diese Militärdespotie dauerte unter Wilhelm Ii. (1087 —1100),'^sowie unter Heinrich I. (1100 —1135) fort, und nach dessen Tod verheerte
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