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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 193

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das Zeitalter der Kreuzzüge. 193 königlichen Gerichtsbarkeit und des königlichen Schatzkammerhofes auf Kriminal- und Regaliensachen; Bestätigung eines höchsten Gerichtshofs in Civilsachen mit festem Sitze in Weftmünster; kein freier Mann darf verhaftet oder in das Gefängniß gesetzt, seines Grundbesitzes beraubt oder sonst gewaltthätig behandelt werden außer durch den Spruch eines aus seinen Standesgenossen zusammengesetzten Gerichts; die alten Rechte und Freiheiten der Städte, Flecken, Seehäfen und fremden Kaufleute werden bestätigt; im ganzen Reich gilt gleiches Maß und Gewicht; jeder Freie hat die Erlaubniß in Friedenszeiten außer Landes zu gehen und wieder zurückzukehren; Einschränkung der Bedrückungen des Forstgesetzes; die Freiheiten, welche der König seinen Vasallen bewilligt, sollen auch den Vasallen der geistlichen und weltlichen Herren zugestanden werden; eine außerordentliche Befteurung kann nur mit Einwilligung des Parlaments (Reichstags, Landtags) stattfinden. Als dem König die Magna charla abgedrungen war, wurde er fast wahnsinnig vor Zorn und rüstete sich mit dem größten Nachdrucke. Mit seinen Söldnerschaaren bedrängte er seine Gegner in dem neuen Kriege dermaßen, daß sie dem französischen Kronprinzen Ludwig die englische Krone antrugen. Dieser landete wirklich mit einem Heere bei Sandwich (Mai 1216) und hatte auch schon einige Vortheile erfochten, als König Johann im Oktober unvermuthet starb. Nun verließen die mei- sten englischen Barone den französischen Prinzen und huldigten Hein- richen Hi., dem Sohne Johanns, wodurch sich jener genöthigt sah, 1217 wieder nach Frankreich zurückzukehren. (Wie Heinrich Hi. sich mit Lud- wigen Ix. wegen der englischen Besitzungen in Frankreich verglich, ist bereits S. 187 ff. gesagt worden.) Lweiundzrvanzigstes Kapitel. Das Zeitalter der Kreuzzüge. Mit den Kreuzzügen ist die Hauptepoche des Mittelalters vorbei; lnit dem Aufgebot aller Kräfte hat die europäische Christenheit während desselben nach einem Ziele gestrebt, höher und herrlicher, als seitdem je eines den Völkern vorschwebte. Die christlichen Völker des Abend- landes waren geeinigt in der Kirche unter ihrem sichtbaren Oberhaupte, dem Papste, und dieser sollte nicht bloß über den Glauben wachen, die kirchliche Ordnung aufrecht erhalten und durch Befehl, Warnung und Strafe dafür sorgen, daß christliche Sitte und Zucht auch von den Großen Bumüllrr, Gesch. d. Mlttklñlters. 1z
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