Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 195

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Der Adel und das Ritterwesen. 195 Der Adel und das Ritterwesen. Die Zeit der Kreuzzüge ist das Heldenalter des Adels. Seitdem der Heerbann aufgehört hatte, weil die Zahl der gemeinen Freien mehr und mehr schwand, bildete sich ein eigener Stand aus, der mit dem Adel verwuchs, der Ritterstand. Diejenigen Freien nämlich, welche so viel Eigenthum besaßen oder so viel Gut zu Lehen trugen, daß sie den Heeresdienst zu Rosse thun konnten, wurden nun das eigentliche Kriegs- Volk; daher heißen sie auch in den Urkunden milit68, während sie sich selbst von ihrem Dienste zu Rosse „Ritter" nannten. Diese Krieger erhielten für ihre Kriegsdienste von den Königen, Herzogen und Gra- fen, dem hohen Adel, Sold, und wie oben bei dem Römerzuge beispiel- weise angegeben worden ist, Saumpferde, Pferdebeschläge, Felle und an- dere Kriegsbedürfnisse, oder auch, was viel erwünschter sein mußte, Le- hen, wodurch der Ritter, der manchmal als jüngerer Sohn außer Na- men und Rüstung nichts sein nannte, zu einem Gutsherrn wurde, dem zinsbare Bauern dienten. Der Sohn des Ritters erhielt durch seine Geburt das Lehenrecht, während andere freie Leute, Bauern und Bür- ger, dasselbe thatsächlich verloren, weil sie dem Könige oder einem Lan- desherrn nicht regelmäßig und auch nicht zu Rosse Kriegsdienste thaten. Nach der Weise des Mittelalters, wo sich der Gleiche dem Gleichen an- schloß und diese Verbindung genau regelte, bildete nun auch die Ritter- schaft eine Genossame, in welche die Berechtigten feierlich ausgenommen wurden, wenn sie nach den Gesetzen vorbereitet waren und gelobt hatten, die Verpflichtungen der Ritterschaft gewissenhaft zu erfüllen. Während der Kreuzzüge trafen sich die Ritter aller Nationen in Palästina, und die ausgebildetere Regel der französischen Ritterschaft wurde auch von den Deutschen angenommen, was bei der englischen, niederländischen und italienischen noch schneller geschah; so entstand eine europäische ritterliche Kameradschaft, und der Ritter fand überall Genossen, die sein ritter- liches Recht anerkannten und nöthigenfalls vertheidigten, so daß der kriegsgefangene Ritter sich ritterliches Gefängniß und ritterliche Be- handlung ausbitten durfte. Wer Ritter werden wollte, mußte Nach- weisen, daß er ehelicher Geburt und freien Geschlechtes sei, ritterlichen Waffendienst und ritterliche Sitte ordnungsmäßig erlernt habe. Zum Empfang des feierlichen Ritterschlags bereitete er sich vor durch Gebet, Fasten und den Genuß der heiligen Sakramente. Dann gelobte er, täg- lich die Messe zu hören, für den christlichen Glauben zu streiten, die Kirche und deren Diener gegen ihre Feinde zu vertheidigen, Wittwen, Waisen und Minderjährige bei ihrem Gute zu schützen, ungerechten Krieg zu meiden, für die Befreiung eines jeden Unschuldigen mit dem Schwerte einzutreten, Turniere nur zum Zwecke kriegerischer Uebung zu besuchen, 13*
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer