Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 241

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Der eidgenössische Bund der acht alten Orte. 241 Reich regieren konnten, wenn sie unter sich einig waren. Der König selbst war mehr eine Figur als eine Macht, wenigstens den Fürsten ge- genüber; denn auch die anderen Fürsten, welche nicht die Kurwürde hat- ten, bemühten sich, die gleiche Landesherrlichkeit in ihren Territorien zu gewinnen. Die Ritterschaft und die freien Städte, die in den fürstlichen Landen zerstreut waren, griffen nun, nachdem sie von dem Kaiser aufge- geben waren, zu dem letzten Schutzmittel, zu Verbindungen oder Eidge- nossenschaften, obwohl solche laut der goldenen Bulle nur mit Genehmi- gung des Landesherrn geschlossen werden durften (1376). Sie hatten es um so mehr nöthig, als Karl ohne Gewissen sie begünstigte oder opferte, fe nachdem es ihm vortheilhaft schien; so wollte er seinem Sohne Wenzel die Nachfolge im Reiche versichern, die Kurfürsten willigten aber nur gegen eine Summe von 100,000 Gulden (nach dem fetzigen Geld- werthe gewiß zwei Millionen) an jeden ein. Karl wollte aber nicht baares Geld erlegen und verpfändete ihnen dafür den Nest der Reichs- zölle und dreißig Reichsstädte! Die Kurfürsten ließen ihn außerdem schwören, daß die Verpfändung nie eingelöst werden sollte. Wer möchte nun die englische Magna Charta mit unserer goldenen Bulle ver- gleichen! — Der eidgenössische Bund der acht alten Orte (1353). Um jene Zeit war aber eine große Bewegung in den freien Städten und unter den freien Bauern, so namentlich in den oberen deutschen Lan- den. Zn Zürich hatte eine Revolution der Handwerker gegen die Aristo- kratie gesiegt (1339); diese wandte sich an den benachbarten Grafen von Habsburg-Laufenburg-Napperswpl und erhielt dessen Unterstützung zu einer Gegenrevolution. Sie mißlang aber, der Graf fiel bei dem nächt- lichen Ueberfalle, den er gegen die Stadt wagte, in die Hände der Bürger, welche darauf auch Rapperswyl eroberten. Da dieses österreichi- sches Lehen war, so kam Zürich in Verwicklungen mit Herzog Albrecht von Oesterreich und ließ sich von den Eidgenossen in deren Bund auf- nehmen (1351). Der Herzog belagerte Zürich vergeblich, und nach seinem Abzüge wagten Glarus und Zug (1352) sich ebenfalls von der österreichischen Herrschaft loszumachen und in den Bund zu treten. Damals war Karl Iv. gerade mit Haus Habsburg in friedlichen und selbst freundschaftlichen Verhältnissen, daher erklärte er den Eidgenossen, daß die neue Verbindung nichts gelte, denn ohne den Willen des Kai- sers sei es den Neichsgliedern nicht erlaubt, Bündnisse zu machen. Das war ganz richtig, aber was that denn der Kaiser zum Schutze der Schwa- chen? Die Eidgenossen trotzten; er bot nun das Reich gegen sie auf und ¿ca mit mehr als 40,000 Mann gegen die Mauern Zürichs. Die ¡8.» will er, Gesch. d. Mittelaltrrs. ^6
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer