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1853 -
Kopenhagen
: Gyldendal
- Autor: Lobedanz, Edmund
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Schleswig
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
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1100-1517.
Gegner bei Mühldorf gefangen genommen, (1322); allein
(pater theilte Ludwig von Baiern die königliche Würde mit dem
österreichischen Fürsten (ff 1330).
Allein mitterweile hatte der Papst in Avignon stch in fran-
zösischem Interesse in den deutschen Kaiserstreit gemischt und hatte
Ludwig von Baiern in den Bann gethan. Ludwig appellirte
vom Urtheile des französischen Papstes an eine allgemeine Kirchen-
versammlung , zog nach Italien, ließ sich in Rom als Kaiser
krönen und einen Gcgenpapst erwählen. Der Streit zwischen
dem Kaiser und dem Papste wurde durch heftige Streitschriften
von beiden Seiten fortgesetzt.
Allein als die deutschen Fürsten Deutschlands Freiheit und
Selbstständigkeit gefährdet glaubten, wenn dem französischen Papste
ein Recht eingeräumt würde, sich in die deutsche Königswahl zu
mischen, traten sie zu einem Churvereine in Rhense (1338)
zusammen, woselbst abgemacht wurde, daß die deutsche Kaiser-
wahl durch die deutschen Fürsten allein entschieden werden sollte
und keiner päpstlichen Bestätigung bedürfe. Allein als der Kai-
ser sich bald übermüthig an den Rechten der Kirche vergriff,
bald dcmüthig Versöhnung suchte, verlor er nach und nach allen
Einfluß, und es gelang dem Papste in Avignon einen Theil der
Churstimmen für einen Gegenkaiser Karl von Böhmen, einen
Sohn Königs Johann von Luxemburg zu gewinnen. Dennoch
erhielt Ludwig von Baiern sich bis zu seinem Tode in seiner
Würde (1347); und erst nach demselben wurde Karl Iv aufs
Neue gewählt und gekrönt.
Karl Iv (1347—1378), König von Deutschland und
Böhmen, mit welchem Lande er später Schlesien verband,
errang die Kaiserkrone durch einen Zug nach Italien. In der
goldenen Bulle (1356) ordnete er in Ueberstimmung mit den
Beschlüssen des Churvereins in Rhense die deutsche Königswahl
durch ein Gesetz und stellte die Rechte der Churfürsten, nament-
lich die Untheilbarkeit der Churländer, fest.
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