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1. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 153

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
1100 — 1517. 153 ches die inneren Zwistigkeiten des Reichs entscheiden sollte, an- zuordnen. Deutschland wurde später in zehn Kreise einge- theilt; jeder Kreis unterhielt eine bewaffnete Macht zur Auf- rechthaltung der öffentlichen Sicherheit. Diese Kriegsmacht wurde von einem der Fürsten des Kreises befehligt (Kreisoberst). Frankreich von 1453—1493. Karl Vii, der ohne eignes Verdienst Frankreich vom Un- tergänge gerettet hatte, erweiterte die königliche Macht durch die Errichtung eines stehenden Heeres zu Pferde und zu Fuß. Diese Macht trug dazu bei, den Adel im Zaume zu halten und seinen durch die Lehensverhältnisse bedingten Kriegsdienst über- flüssig zu machen. Auch die französische Kirche erhielt durch eine pragmatische Sanetion eine freiere Stellung (1438), da der Papst in selbiger den Beschlüssen der Baseler Kir- che n v e r s a m m l u n g Anerkennung und Gültigkeit für Frankreich verlieh, welchen zufolge die Einkünfte des Papstes ans Frank- reich beschränkt wurden, seine Gewalt den Beschlüssen einer all- gemeinen Kirchenversammlung unterstellt wurde. Ludwig Xi (1461 —1483) erbte somit von seinem Va- ter eine gekrästigte königliche Macht und seine ganze Regierungs- zeit hindurch arbeitete er an ihrer Erweiterung und die Be- schränkung der Vasallen. Der französische König wußte einen kräftigen, festen Willen, eine unermüdliche Thätigkeit hinter einem frommen und stillen Aeußeren zu verbergen. Er war mäßig, und geizig, um Geld zu Bestechungen sammeln zu können, er- hielt es für die höchste Ehre seine Feinde betrügen zu können, er unterhandelte so lange als möglich und griff nur im höchsten Nothfall zu den Waffen, ergriff jedoch mit Festigkeit den rechten Augenblick zum Handeln und scheute dann kein Mittel, schonte kein Menschenleben, um seinen Zweck zu erreichen. Das durch seinen Reichthum und seine Macht bedeutendste, einflußreichste und mächtigste Lehn war das Herzogthum
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