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1. Abriß der deutschen Geschichte - S. XII

1798 - München : Lindauer
Xii Ii. Aber nicht nur freye Regierer, sondern freye Herren ihrer Länder wurden die Für- sten. Schon die Aeltesten derselben, lange vor den Carolingern, fiengen an, sich die freyen Geschlechter ihrer Länder, indem sie diesen (statt baarem Geld) den Genuß von eini- gen ihrergüter, oder den Genuß von Aemtern liehen, zu ihrem Gefolge zu machen, welches ihnen den Eid der Treu schwören, und ihnen in ihren persönlichen Hauskriegen folgen mußte. Aus dem Heerbann, oder dem Dienst in der Lan- deonoth (allein für das Land ) gieng also das Lehenheer, die Lehenmilitz, oder der Dienst für den Lehenherrn hervor. Was anfangs die er- haltne Lehen thaten, vollendeten im Mittlern Zeitalter die freywillig angebothnen Lehen. Die Zügellosigkeit des Faustrechts, und die durch dieses allgemein gefürchtete Un- sicherheit bey seinem Eigenthum nöthigten näm- lich die Güterbesitzer, sich unter dem unmit- telbaren Schutz ihrer mächtigen Landesregen- ten zu begeben, und deren Vasallen, oder Lehenleute zu werden, mit der wechselweise» Bedingniß, daß die landesherrlichen Lehen- herren sie bey ihrem Eigenthum schützen, und daß entgegen sie als Lehenleute, oder Vasal- len
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