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1. Abriß der deutschen Geschichte - S. 43

1798 - München : Lindauer
43 und, nach dessen, im I.918 erfolgten, Tod, die Wahl Herzogs Heinrich I von Sachsen. Beydesmal scheint es, daß die Lothringer, Schwaben, und Baiern in die Wahl nicht mit einftimmten, weil sie sich unmittel- bar, nachdem selbe geschehen waren, die gewählten Könige anzuerkennen geweigert, und sich nur durch den Zwang der Waffen, oder, wie es bey Baiern ge- schah, unter guten Bedingnißen, dazu bequemer haben. Hier verdient eine Anstalt, welche der gutmüthige König Heinrich I zur Beförderung des gesellschaftlichen Lebens getroffen hat, eine besondre Erwähnung. Er beredete nämlich die deutschen Völker, damit sie theils wider die Ungarn ( welche nachher im 1.955 am Lech eine Hauptniederlag erlitten ) , theils gegen einhei- mische Unruhen gesichert seyu möchten, in Gesellschaf- ten oder Städte zusammen zu tretten, und er brachte es wirklich dahin, daß jeder neunte freye Mann sich be- quemte, mit seinen Knechten dahin zu ziehen. Die Folgen dieser wohlthätigen Anstalt, in deren Betracht dieser Fürst der Stadterbauer genannt werden sollte, wird in der Folge sich zeigen. Was die Gewalt, welche nunmehr ein deutscher König über die deutschen Herzoge, und andere Stände sollte ausüben dürfen, was ferner die Besetzung und Erblichkeit der großen Reichswürden und Lehen betrift: so war damals nichts festgesetzt, außer daß die deut- schen Länder neuerdings in einer gemeinsamen Verbin- dung mit einem Oberhaupt stehen , und in diesem Ver- stand Lehen von Deutschland sevn sollten. Uebrigens schienen die großen Herzoge zu glauben (wie es dann wirklich und in der That so war) daß die neuerdings ge- wählten Könige kein Recht hätten, sich einer Gewalt, dergleichen den Caroliugern eigen, hergebracht, und angeb ohren war, anzumaßen, und daher waren ihre Verhaltniße gegen den König großentheils, wie gegen- wärtig, beschaffen. Der Herzog von Baiern Arnulph z.b. handelte durchaus wie ein selbstständiger, unab- hängiger Monarch; nur daß er sich mit dem Titel eines Herzogs begnügt, anbey sein Land dem deutschen Reich
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