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1. Abriß der deutschen Geschichte - S. 57

1798 - München : Lindauer
5? Fünftes Kapitel. Vom Jahr uoi — 1269. Abnahme der kaserlichrn Allrinmacht. Bey Besetzungen der Bißthnmer und Abtryen kommen freye Wahlen in Arbung n22, und vielmehr wurden die nrugewlhl- ten deutschen Könige seit 1125 vom römischen Hof brstüttigt. Zeitraum der schwäbischen oder hohen- stauffischen Kaiser. Zertrümmerung der großen Her- zvglhümer Baiern und Sachsen. Bestattigte Reichs, unniittelbarkeit der deutschen Reichsfürsten. Abson- derung des mindern und höher« Adels. Entstehung der Churfürstrn, des Ahnenadels, und der Ritterorden. Erlöschung des hohrnstauffischen Kaisergeschlechts, und der Hrrjogthünier Franken und Schwaben. Aar kommen nun zu einem der schönsten und blü- heudsten Zeitalter Deutschlands, zum Zeitalter der Kaiser aus dem Geschlecht der Hohenstauffer von Schwaben. Während dieses Geschlecht regierte, trat die alte deutsche Freyheit, die alte deutsche Grundver- faßung, wo allein das Gesetz herrschte, größtentheils allmählig wieder hervor. Der römische Hof führte (wie oben S. Zi» vorkam) fein System fort, und der Kaiser Heinrich Vte, mit welchem im I. 1125 das fränkische Kaisergeschlccht abstarb, mußte sich mit Pabst Calirt Ii. auf einem Reichstag zu Worms im I. i i22 zu einem Vergleich (Concordat) verstehen, vermög welchem der Kaiser für ewige Zeiten dem Recht, hohe geistliche Pfründen, oder B^ithümer und Abtey- en zu besetzen, entsagte, und sich allein das Recht vyrbehielt, die Bischöfe und Reichsäbre mit ihrer, wel-
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