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1. Allgemeine Weltgeschichte für die Jugend - S. 27

1810 - Berlin : Hayn
Zweiter Zeitraum. 27 ein vom Volk geehrter Greis setzte sich unter das Stadt- thor, da kamen denn die Leute mit ihren Streitigkeiten zu dem Alten, und ließen ihn darüber laut entscheiden, so daß Jeder zuhören konnte. So ein öffentliches Ge- richt war allerdings gut, denn der Richter durfte kein ungerechtes Urtheil sprechen, wenn er nicht wollte, daß man ihn schelten und verspotten sollte, und lügen durf- ten die Kläger oder Beklagten auch nicl)4, denn in der Volksmenge waren immer Personen, welche von der Sache wußten, aber es kamen doch zuweilen solche Pro- zesse vor, daß die ungelehrten Richter nicht wußten, wer eigentlich Recht habe. So mangelhaft waren die vor- handenen Gesetze. Ihr Reichthum bestand in Heerdes von Rindern, Eseln, Schaafen, Ziegen und Kameelen. Die Schreibekunst war ihnen noch nicht bekannt, aber die Dichter erzählten dem Volke Begebenheiten aus der Vorzeit in Gesängen, die nicht gereimt waren, aber verständlich vorgetragen und von Instrumenten begleitet wurden; an Instrumenten besaß man damals Cyther, Harfe, Trompete und Paucke. Der Tanz war nur bei festlichen Gelegenheiten erlaubt, am meisten sprang man, Gott zu Ehren, im Tempel umher. Ein Mann nahm zwei, drei Frauen, und noch mehr, wenn er reich und vornehm war. Der älteste Sohn war seiner Eltern erster Erbe, die andern Söh- ne erhielten weniger, die Töchter gar nichts, sie muß- ten dienend ihren Unterhalt erwerben. Zu den häus- lichen ^Verrichtungen hielt man Leibeigne, die man kaufte wie wir die Pferde. Dem großen Gott opferte man Thiere und zuweilen gar Menschen, wie Ihr beim Abraham gesehen habt. Wenn ein Kranker gestorben
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