Anfrage in Hauptansicht öffnen
Dokumente für Auswahl
Sortiert nach:
Relevanz zur Anfrage
1836 -
Stuttgart
: Belser
- Autor: Bauer, Ludwig Amandus
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
Drittes Hauptstück.
fig
8) Aufhebung von Kauf oder Verkauf;
9) Streitigkeiten zwischen Herrn und Diener;
10) Grenzstrcitigkciten;
11) und 12) thatliche Beleidigungen oder Schmäh-
reden;
13) Diebstahl;
14) Räuberei und andre Gcwaltthat;
15) Ehebruch;
16) Zank zwischen Mann und Weib und ihre gegen-
seitigen Pflichten;
17) Erbrecht;
18) Würfelspiel und Andres.
Wenige Bestimmungen und Vorschriften, die wir
daraus hervorheben, mögen sattsam den Geist des Wer-
kes bezeichnen. Von einem Manne der untern Kasten
darf man monatlich 5 Procente, von einem Priester nur
2 fordern. Kein Sndra soll sich Vermögen sammeln;
denn ein reicher Sndra ist dem Bramanen ein Dorn im
Auge. Wer einem Nichtbramanen gibt, hat nichts Son-
derliches gethan; wer einen Bramanen beschenkt, hat
das doppelte Verdienst, und das hunderttausendfältige,
wenn der Bramane wohlbelesen ist und ein unendliches,
wenn derselbe alle Weden gelesen hat. Der Bramane
hat das Recht, mildthätige Gaben zu fordern, aber er
hüte sich, bei seinen eignen Verwandten zu betteln. Von
den Bramanen soll der König, auch wenn er vor Man-
gel sterben müßte, nicht das Mindeste nehmen; denn
nur, wenn er ihnen mit Ehrfurcht begegnet, sie gelinde
behandelt und von ihnen sich leiten läßt, wird es ihm
wohl ergehen, und er vielleicht zu dem höchsten Glücke
gelangen, durch Heiligkeit dem Ansehen eines Bramanen
nahe zu kommen. Zwar ist der König aus Stücken der sie-
den Hauptgottheiten zusammengesetzt; doch ebendarum liegt
es ihm zunächst ob, die Diener dieser Gottheiten über