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1. Mit einem Stahlstich - S. 83

1836 - Stuttgart : Belser
Iustinlan. 85 nern, indem sie fortan würdevoll ihrem Gemahl zur Seite stand und seinem arbeitsamen Verstände das Feuer ihres Geistes einhanchte. Mit unauslöschlichen Zügen hat sich der Name Ju- stinian jenem Gesetz buche ausgeprägt, welches heute noch als Hanptguelle alles positiven Rechts im Abendlande gilt, und von dessen Herausgabe muß denn auch zunächst hier die Rede scyn. Das älteste Recht der Römer be- ruhte auf dem Herkommen. Das Herkommen ward in den 12 Tafeln fi.rirt, und diese wurden fort und fort mv- disicirt, vervollständigt und erweitert durch Beschlüsse des Senats und des Volks, sowie durch Edikte der Prätoren und Constitutionen der Kaiser, so daß mit der Zeit die Menge der Gesetze eine eigne Wissenschaft hervorricf, um das Dauernde vom Veralteten zu scheiden und für Anwendungsfälle die rechte Norm zu bezeichnen. Aber auch die Zeit der Rechtsgelehrfamkcit schien seit Alexander Severus vorüber zu seyn, und gerade der Reichthum an juridischen Werken machte jetzt die Wahl der richtigsten Auslegung nur um so schwerer. Valeutinian Hl. suchte dem Nebel abzuhelfcn, in- dem er durch eine Constitution vom Jahre 426 fünf Ju- risten , dem P a p i n i a n, Paulus, G a j n s, U l p i a n und Mode st in, gesetzliches Ansehen ertheilte. Auch Sammlungen der kaiserlichen Constitutionen würden veran- staltet, und so der Gregorianische und Hermoge- nianische Codex entworfen. Hierauf folgte 438 der Codex T h evd v sins Ii., der eine Sammlung von Edik- ten seit der Zeit Cvnstantins enthielt und wieder durch Novellen, d. h. durch neue Edikte der Kaiser ergänzt wurde. Allein alle diese Sammlungen waren nicht zu- reichend , und Justinian suchte dem tiefgefühlten Bcdürf- 6 *
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