1836 -
Stuttgart
: Belser
- Autor: Bauer, Ludwig Amandus
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
Dle Jel-t der Karolinger. . 449
verhandelt worden, an den römischen Stuhl berichtet
werden, der, wenn er will, die Entscheidung des Privat-
Eoncils durch den Primaten abändern laßt. In dem
Nachfolger Petri trifft also die oberste Ver-
waltung der Kirche zusammen, seine De-
krete sind für alle verbindlich, er beruft die
allgemeinen Coneilten, und auch die andern
Synoden sollen nur mit seiner Zustimmung
gehalten oder wenigstens von ihm bestätigt
werden. Insonderheit beschäftigen sich die Dekrete mit
dem Gerichtsstand der Bischöffe und Kleriker: die Exem-
tion des Klerus von dem weltlichen Gericht, aber auch
das Recht der Appellation an den römischen Stuhl wird
hier auf das bestimmteste ausgesprochen. Unabhängig
also sollen die Bischöffe nicht nur von der weltlichen
Obrigkeit, sondern auch vom Metropoliten seyn, und
um dieß werden zu können, sollen sie unbedingt dem
römischen Stuhle sich unterordnen: hierauf ist es überall
und einzig bei den Dekrctalen des falschen Isidor abgese-
hen. Aber eben damit wurde das Ansehen des Pabstes
aufs Höchste gehoben: ein Umstand, den zuerst Nikolaus!,
trefflich zu benützen wußte, und wobei es ihm nicht wenig
zu Statten kam, daß er in der Ehescheidungssache Lo-
thars !!. auf Seiten der Unschuld und des Rechtes stand.
Auch sonst machte er die neuen Grundsätze, wo er
konnte, gegen die Metropoliten geltend. Bischoff Ro-
th ad ius von So isso ns setzte einen Geistlichen wegen
unzüchtigen Lebens ab; Erzbischoff Hink mar von
Rheims befahl die Wiedereinsetzung desselben, und ließ,
da Rothadius dem erzbischöfflichen Befehl widerstrebte,
diesen selbst durch eine Synode seines Amtes entheben.
Da hob der Pabst den Beschluß der Synode auf, und