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1. Mit einem Stahlstich - S. 449

1836 - Stuttgart : Belser
Dle Jel-t der Karolinger. . 449 verhandelt worden, an den römischen Stuhl berichtet werden, der, wenn er will, die Entscheidung des Privat- Eoncils durch den Primaten abändern laßt. In dem Nachfolger Petri trifft also die oberste Ver- waltung der Kirche zusammen, seine De- krete sind für alle verbindlich, er beruft die allgemeinen Coneilten, und auch die andern Synoden sollen nur mit seiner Zustimmung gehalten oder wenigstens von ihm bestätigt werden. Insonderheit beschäftigen sich die Dekrete mit dem Gerichtsstand der Bischöffe und Kleriker: die Exem- tion des Klerus von dem weltlichen Gericht, aber auch das Recht der Appellation an den römischen Stuhl wird hier auf das bestimmteste ausgesprochen. Unabhängig also sollen die Bischöffe nicht nur von der weltlichen Obrigkeit, sondern auch vom Metropoliten seyn, und um dieß werden zu können, sollen sie unbedingt dem römischen Stuhle sich unterordnen: hierauf ist es überall und einzig bei den Dekrctalen des falschen Isidor abgese- hen. Aber eben damit wurde das Ansehen des Pabstes aufs Höchste gehoben: ein Umstand, den zuerst Nikolaus!, trefflich zu benützen wußte, und wobei es ihm nicht wenig zu Statten kam, daß er in der Ehescheidungssache Lo- thars !!. auf Seiten der Unschuld und des Rechtes stand. Auch sonst machte er die neuen Grundsätze, wo er konnte, gegen die Metropoliten geltend. Bischoff Ro- th ad ius von So isso ns setzte einen Geistlichen wegen unzüchtigen Lebens ab; Erzbischoff Hink mar von Rheims befahl die Wiedereinsetzung desselben, und ließ, da Rothadius dem erzbischöfflichen Befehl widerstrebte, diesen selbst durch eine Synode seines Amtes entheben. Da hob der Pabst den Beschluß der Synode auf, und
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