1837 -
Stuttgart
: Belser
- Autor: Bauer, Ludwig Amandus
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
I
166 Zehntes Hauptstück.
von Sachsen gebeten hatte, ihm den Luther selbst zu
schicken. Endlich berief er die jütischen Reichsräthe, um
zu seinem Zuge gegen Gustav in Schweden die Bewilligung
einer Kopfsteuer von ihnen zu verlangen. Da man horte,
wofern sie sich weigerten, seyen bereits, wie früher in
Stockholm, Zwangsanstalten getroffen, so kam im Ja-
nuar 1523 der allmählich heraufbeschwvrnc Sturm plötzlich
mit voller Stärke zum Ausbruch. Der siitische Adel schrieb
an Christian einen Absagebrief, und rief den Herzog von
Holstein zum jütischen Könige aus; Friedrich eilte, die fe-
sten Plätze der Halbinsel zu besetzen; die Lübecker schickten
Geld, Geschütz und Mannschaft, und Christian hatte mit
dem jütischen Adel den besten Theil seiner Reiterei ver-
loren. Durch dieß alles ausser Fassung gebracht, unter-
ließ ers, die ihm noch ergebnen Inseln sammt Schonen
Und Gothland zu vertheidigen, und ftvh, um die Hülfe
Karls V. und Heinrichs Viii aufzurufen, mit Frau und
Kindern, mit seiner Rathgeberin Sigbritte, mit Kostbar-
keiten und Geld nach den Niederlanden. Friedrich I. des
verlaßueu Thrones sich bemächtigend, mußte den 26. März
1525 eine für die hvhern Stände vortheilhaftc Kapitula-
tivn beschworen, dem Adel alle ciugezognen Pfandgüter zurück-
geben, und Christians neues Gesetz öffentlich verbrennen.
Da der neue König von Dänemark durch einen Prä-
tendenten im Schach gehalten wurde, so konnte Gustav!,
desto ungestörter ans Werk schreiten, um den eben erst
eroberten Thron nun auch fest zu gründe», ein Vorhaben,
das Zeit und Anstrengung erforderte; denn noch waren bei
weitem nicht alle Schwierigkeiten beseitigt. Den Hanseaten
mußte Handelsfreiheit und Stapelgerechtigkeit ohne Zoll
und Abgabe bewilligt, fremden Kauficuten jede Nieder-
lassung in Schweden untersagt, und den Inländern jeder
Verkehr ausser dem mit den Hanseaten strenge verboten
werden; kein Vertrag mit irgend einer Macht sollte ohne
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