1839 -
Stuttgart
: Belser
- Autor: Bauer, Ludwig Amandus
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
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Zehntes Hanptftück.
wich Pius ein- wie das andremal mit jener salbungsrei-
chen, kummervollen Hartnäckigkeit aus, welche den an
die Sprache des Mars gewöhnten Kaiser zur Verzweif-
lung brachte. Im Fcbr. 1808 sandte Dieser General
Miolliö mit 6000 Mann: der General erhielt freien
Durchzug nach Neapel, blieb aber im Römischen, weil er
Stadt und Land von neapolitanischem Raubgesindel säu-
bern wolle: statt dessen wurde die Engelsburg besetzt, die
Nvblegarde entwaffnet, das päbstliche Heer unter das
französische gesteckt, und Gewaltthat über Gewaltthat
ausgeübt. Wahrend der Pabst hierüber sich beklagte, er-
schien den 2. April 1808 das Edikt von St. Cloud: „in
Anbetracht, daß Pius den Krieg wider England ablehnt,
daß er die Verbindung mit Neapel unterbricht, und die
Schenkung unsers Vorfahrers, Karls des Großen , zum
Vortheil der Feinde des heiligen Glaubens mißbraucht,
schlagen wir die Provinzen Urbino, Ancona, Macerata
und Camerino zum Königreich Italien: Kardrnälc, Prä-
laten, oder andre Diener, welche aus diesen 4 Provinzen
oder aus dem Königreich Italien gebürtig sind, treten
sogleich von Diensten des römischen Hofs zurück." Wi-
der beide Punkte sträubte sich der Ohnmächtige; und als
man den römischen Gouverneur Cavalchini einkerkerte,
den Staatssekretär Gabrielli nach Sinigaglia schickte,
und dessen Nachfolger Pacca mitten im Quirinal ver-
haftete, so wollte Pius die Gefangenschaft des Letztern
theilen: man willfuhr ihm: auch sein Pallast wurde mit
Wachen umstellt. Indes; fühlte Napoleon, daß der tiro-
ler Krieg wie der in Spanien durch Geistliche geschürt
werde, daß die Geistlichkeit als ein geschloßner Bund ge-
fährlich , und daß der Schlußstein dieses Bundes immer
noch der Pabst sey. Da es in der Natur des Starken
lag, durch solche Wahrnehmungen nicht eingeschüchtert,
sondern gcreitzt zu werdet;, so machte er seinem Zorne
Luft durch das Dekret vom 17. Mai 1809: „der Pabst
behält Eigenthum, Palläste und ein jährliches Einkommen
von 2 Millionen Franken; der Kirchenstaat aber wird dem