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1. Mit einem Stahlstich - S. 605

1839 - Stuttgart : Belser
Äampf der Deutschen für ihre und Europas Freiheit. 605 Recht zu Bündnissen aller Art, verpflichten sich jedoch, keine Verbindung cinzugehen, welche gegen die Sicher- heit des Bundes oder einzelner Bundesstaaten gerichtet wäre; auch werden sie unter keinerlei Vorwand einander selbst bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt ver- folgen, sondern werden solche bei der Bundesversamim lung anbriugen: ihr liegt dann ob, die Vermittlung durch einen Ausschuß zu versuchen, und falls dieß sehl- schlüge , demnach richterliche Entscheidung nothwendig würde, diese durch eine wohlgeordnete Austrä- g a l - In sta n z zu bewirken, deren Spluch die streiten» den Thcile sich sofort zu unterwerfen haben.. Diejenigen Glieder, deren Besitzungen nicht eine Volkszahl von 300,000 Seelen erreichen, werden sich mit den ihnen verwandten oder mit andern Bundesgliedern, sammt wel- chen sie wenigstens eine solche Volkszahl ausmachen, zur Bildung eines gemeinschaftlichen obersten Gerichts ver- einigen; wo jedoch in Staaten von solcher Volksmenge dergleichen Gerichte dritter Instanz schon vorhanden sind, werden diese bcibehaltcn, wofern nur die Volkszahl, über welche sie sich erstrecken, nicht unter 150,000 Seelen ist. Die 4 freien Städte können sich zu einem gemeinschaft- lichen obersten Gericht vereinigen. Bei diesen gemein- schaftlichen obersten Gerichrcn muß jeder Parthei gestat- tet seyn, Verschickung der Akten an einen Schöppenstuhl oder auf eine deutsche Fakultät zu beantragen. In allen Bundesstaaten wird eine land ständische Ver- fassung Statr finden. Um den im Jahre 1806 und seitdem mittelbar gewordnen Reichsständen einen gleichförmig bleibenden Rechtszustand zu verschaffen, wird festgesetzt: diese fürstlichen und gräflichen Häuser werde» fortan nichtsdestoweniger zum hohen Adel Deutschlands gezählt; das Recht der Ebenbürtigkeit verbleibt ihnen in dem bisher damit verbundnen Begriff; die Häupter sol- cher Häuser sind in dem Staat, wozu sie gehören, er- ste Standes Herrn; sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Klaffe, insbesondre hinsichtlich der Bc- i
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