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1. Mit einem Stahlstich - S. 783

1839 - Stuttgart : Belser
Die Jnlirevolutton. 785 heitern Gesichtszügen, warf sich, als Czerny 1613 floh, mit 11,000 Serviern ins Gebirg, erzwang für die Sei- nigen Bewilligung einer Amnestie, wurde Oberknäs von Rudnik, und führte die 1815 ausgebrochne Insurrektion so kraftvoll durch, daß ihn die Servier 1817 zum Ober- haupt erwählten, und der Sultan unter Alexanders Ver- mittlung Frieden machte. Abwechselnd in Kragujewatsch und Poscharematsch hielt Milvsch Residenz, trug reiche türkische Gewänder, und seine majestätische Gemahlin Gos- pa Lj u bi za stellte, wenn er bei der Mahlzeit saß, die Speisen auf den Tisch. Als Czerny Georg 1817 voll aufwieglerischer Pläne über die Donau kam, fiel er wahr- scheinlich durch die List des Fürsten Milvsch. Ruhig sah Dieser den Begebenheiten zu, wie der griechische Freiheits- kampf entbrannte: er wünschte keine übermäßige Schwächung des Türkenreichs, welches ihm als bequemer Schirm gegen- über von Rußland und von Ocstreich diente. Wie die Russen nach der Donau vorrückten, und sich seine Servier ihnen anzuschließen, und von der Pforte loszureissen strebten, zügelte er ihren Ungestümm. Die Berechnung trog ihn nicht: 1827, in der großen Nationalversammlung bei Kragujewatsch, zum erblichen Fürsten Serviens er- führt, immer schlagfertig und! doch friedliebend, dem Sultan furchtbar, und von den Russen aufgesucht, em- pfieng er einen am 22. Nov. 1830 ausgefcrtigten, durch die Stipulationen von Adrianopel veranlaßten Hattische- rif, der Folgendes erklärte: „die Servier sind eine unab- hängige Nation, unter des Paschas von Belgrad Ober- aufsicht, und mit der Verpflichtung, jährlich 1'300,000 Piaster an die Pforte zu bezahlen, sowie bei auswärtigen Kriegen 12,000 Mann als Contingent zu stellen; gewisse Bezirke werden an Servien abgetreten; die Türken räu- men das Land, und dürfen nur in Belgrad noch sich auf. halten (wo die Hälfte der Bevölkerung aus Serviern be- steht); der regierende Fürst schickt nach Constantinopel um Residenten; eine Nationalversammlung wird die Ad- ministration des Landes ordnen." Da auf Verlangen Ruß- lands das Statut von 1834 schon den 2. Februar 35
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