1839 -
Stuttgart
: Belser
- Autor: Bauer, Ludwig Amandus
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
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Vierzehntes -Hauptstück.
geschah, reiften allmählig die Prozesse der deutschen Un-
ruhstifter zur Entscheidung. König Wilhelm begnadigte
den Lieutenant Koseritz in dem Angenblick, wo Derselbe
erschossen zu werden glaubte, und stattete den Undank-
baren großmüthig für die Reise nach Nordamerika aus.
Den Theitnehmern des frankfurter Attentats wurde am
6. Sept. 1836 ihr Urtheil angekündigt, welches auf Ge-
fängniß lautete. Kurz zuvor, am 10. Dez. 1855, hatte
der Bund die Schriften des jungen Deutschlands unter-
drückt, einer Gesellschaft, die in politischer Hinsicht dem
jungen Italien parallel, dem jungen Europa untergeord-
net war, und deren philosophisch-religiöse Lehren als
Nachklänge des St. Simonismus zu betrachten sind. Ein
Gesetz vom 30. Okt. 1854 errichtete für Streitfälle zwi-
schen Regierungen und Ständen ein Bundeoschiedsgericht;
ein andres vom 18. August 1856 erklärte jedes Unter-
nehmen gegen den Bund oder dessen Verfassung der-
jenigen Strafe unterworfen, welcher dasselbe, gegen den
einzelnen Staat begangen, nach dessen Gesetzen unter-
legen scyn würde. Die Revolution war 1856 so voll-
ständig überwältigt, daß schon während des nächsten
Jahrs eine Bewegung im entgegengesetzten Sinne Statt
haben konnte. Für Hannover gilt die Erbfolge der
weiblichen Linie nicht; als daher Victorie den britti-
schen Thron bestieg, ergriff in jenem Staat ihr 66jäh-
rigcr Oheim Ernst August von Cumberland, dessen 1819
geborner Sohn Georg an einem schwerlich heilbaren
Augenübel leidet, die Zügel der Regierung. Ernst Au-
gust hatte als Herzog manche finanzielle Verbindlichkei-
ten, zumal in Berlin, eingegangen, und wünschte dcß-
halb über das Domanialgut mit'größrer Freiheit zu ver-
fügen, als die Verfassung von 1853 dieß erlaubt. So-
nach hob er das Staatsgrundgesctz, „wozu er als Agnat
nie seinen Consens gegeben habe," durch königliche Ver-
ordnung auf, und setzte, bis mit den Ständen eine neue
Form berathen wäre, das Patent von 1819 wiederum
in Kraft. Diese Begebenheit erregte unter dem gesumm-
ten deutschen Volke nicht nur Erstaunen, sondern auch