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1. Neueste Geschichte - S. 155

1859 - Leipzig : Fleischer
155 . bei Leipzig am 18. Octbr. 1817 auf der Wartburg, bei welcher mißliebige Schriften verbrannt wurden, verursachte das Einschreiten der Regierungen. Bald gab ein Verbrechen den Grund zu weiteren Maßregeln. Ein Student, Carl Sand aus Wunsiedel in Baiern, kam nach Mannheim, um den rus- sischen Etatsrath von Kotzebue, einen Schriftsteller, welcher als russischer Spion und Agent beargwöhnt wurde, zu ermorden. Er führte am 23. März 1819 seinen Vorsatz aus, indem er den Mann besuchte, und ihm einen Dolch ins Herz stieß. Als man ihn fest nahm, versicherte er, er habe eine ruhm- würdige That gethan; denn der Ermordete habe durch seine Schriften die Liebe zur Freiheit zu unterdrücken, die Schlechtigkeit der Deutschen zu ver- mehren, und das Volk zu erschlaffen gesucht. Was sollte aber aus der Welt werden, wenn man das Recht haben sollte, Jeden, den wir für schlecht oder schädlich halten, zu ermorden, und Gottes Richteramt zu verwalten? Sand hatte zwar gleich nach der That sich selbst eine Wunde versetzt, war aber erhalten worden, und wurde (20. Mai 1820) in Mannheim hingerichtet. Dieses Verbrechen hatte die schon aufgeregte Furcht der Regierungen ge- steigert; man argwöhnte eine weiter verbreitete Verschwörung, und fürchtete die Ruhe Deutschlands durch das Treiben der Studenten gefährdet zu sehen. Leider überschritten die Gegenmittel ihr Ziel; die Schuld des Einen, die Schwärmerei der Andern wurde an der Nation selbst gestraft, und wahre, edle Freisinnigkeit wurde mit politischer Uebertreibung zugleich bedroht und verpönt. Nach einem in Karlsbad abgehaltenen Minister - Congreß wurden durch den deutschen Bund die Turnanstalten geschlossen, und die Burschen-' schäften verboten. Auch wurde eine Commission zur Untersuchung dieser Umtriebe in Mainz niedergesetzt. Viele Jünglinge wurden eingekerkert und die Universitäten unter genaue Aufsicht genommen; verdiente Professoren, wie der biedere Arndt, der Dichter des Liedes: „Was ist des Deutschen Vater- land," wurden entsetzt. Die Burschenschaften lösten sich auf. Einzelne hatten sich in das Ausland geflüchtet, wo sie zum Theil sich mit den dortigen ge- heimen Gesellschaften verbanden, ohne daß dies jedoch fürerst eine Wirkung nach Deutschland hin geäußert hätte, denn die deutschen Jünglinge waren zu jener Zeit noch von deutschem Sinn erfüllt, und schlossen sich gegen den Gedanken ab, die Wünsche für die Zukunft durch Hülfe des Auslandes erfüllen zu wollen. Während dieser Jahre hatten mehrere Regierungen, besonders in Süd- deutschland, dem dreizehnten Artikel der Bnndesacte gemäß ihren Staaten Verfassungen gegeben, um die Theilnahme des Volkes an den öffentlichen Angelegenheiten zu ordnen und dem freien Worte eine gesetzliche Stätte der Aeußerung und Wirksamkeit zu geben. Größtentheils waren diese Verfassungen nach dem Muster des französischen,Repräsentativ-System gebildet, d. h. die Volksvertreter waren vom Volke aus seiner Gesammtheit (wenn auch nach gewissen Bedingungen, Census) und nicht als Vertreter der einzelnen Stände gewählt. Weimar ging 1816 Allen voran. Baiern, Baden und Nassau folgten 1818, Würtemberg 1819, und Hessen-Darmstadt 1820. Im nörd- lichen Deutschland ging man mit dieser Einführung der Repräsentativ-Regie- rungen nicht in gleichem Schritt. Hannover vereinigte 1819 die alten Land- stände; Preußen führte 1823 die Provinzial-Landtage ein, und in Oestreich hatte es bei den veralteten Landtagen sein Bewenden.
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