1859 -
Leipzig
: Fleischer
- Autor: Kurts, Friedrich, Nösselt, Friedrich
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Bürgerschule, Gelehrtenschule, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
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führung eines Bauern, Namens Szela, im Lande umher, und legten erst
nach vielen Greuelthaten die Waffen nieder.
Unter den drei nordischen Reichen hat besonders D ä ne mark durch seine
Stellung zu den Herzogthümern Schleswig-Holstein die Aufmerksamkeit er-
regt. Um diese Verhältnisse zu beurtheilen, muß man sich an die alten Rechte
dieser Herzogthümer erinnern, welche zwar zu Zeiten nicht beachtet, aber auch
niemals aufgehoben worden sind. Holstein ist ein uralt deutsches Land,
Schleswig hat in seinem südlichen Theile deutsche, in dem nördlichen Theile
mehr jütische (dänische) Bevölkerung. Beide sollen für immer und ungetheilt
zusammen bleiben, und niemals mit Dänemark zu einem Staate vereinigt
werden. Auch hatten die alten Stände der Herzogthümer bedeutende Rechte an der
Besteuerung und Gesetzgebung. Im achtzehnten Jahrhundert sind die Herzog-
thümer ohne Berücksichtigung jener Rechte von den dänischen Königen regiert
worden, und nach Auflösung des deutschen Reiches 1806 ist Holstein Däne-
mark einverleibt worden. Durch den Wiener Congreß trat es aber wieder
zum deutschen Bunde. Die Versuche, das Land zu danisiren, hatten keinen
Erfolg; man strebte auch nach Herstellung der alten Rechte; aber es war
dieses Alles noch ein vereinzeltes Wesen. Da klärte 1830 der Kanzleirath
Lornsen, geboren auf der kleinen Insel Sylt an der Westküste von Schleswig,
seine Landsleute über ihre eigentlichen Rechtsverhältnisse durch eine Schrift
auf. Er wurde zwar abgesetzt und zu zweijährigem Gefängniß verurtheilt,
nach dessen Abbüßung er mißmuthig nach Brasilien auswanderte; seine Dar-
legung aber wirkte fort und fort bis zur entschiedenen Gestaltung des einen
Willens in den Herzogthümern, Nationalität und Rechte des Landes zu wahren.
König Friedrich Vi. führte 1834 Provinzialstände in den Herzogthümern
ein; unter seinem Nachfolger Christian Viii. (1839— 1848) traten die
Danisirungsversuche immer deutlicher hervor. Dänische Einrichtungen wur-
den eingeführt; deutsche Soldaten, welches doch die Holsteiner sind, wurden
von dänischen Offizieren dänisch commandirt und unter dänischen Feldzeichen
geführt. Ja, es wurden Anträge auf Herstellung eines ungetheilten Dänen-
reiches in Kopenhagen gestellt. Diese Bestrebungen waren um so drohender,
da nach dem bestehenden Nachfolgerecht bei dem wahrscheinlichen Aussterben
des dänischen Mannesstammes in Holstein die Linie Sonderburg - Augusten-
burg folgen sollte, womit eine vollkommene Trennung der Herzogthümer von
Dänemark drohte.
Der deutsche Bund schwieg. Da kam am 8. Juli 1846 der offene
Brief Christians Viii. an die Herzogthümer, in welchem die Untheilbarkeit
der dänischen Monarchie, die weibliche Erbfolge in Schleswig und die zu
hoffende Beseitigung der in Holstein derselben entgegenstehenden Hindernisse
ausgesprochen war. Eine gewaltige Bewegung folgte diesem Angriff auf die
Unabhängigkeit deutscher Länder und Rechte deutscher Fürsten. Die holstei-
nischen Stände protestirten; Volksversammlungen wurden gehalten, auch in
deutschen Ständeversammlungen wurden Anträge auf Zurückweisung der däni-
schen Anmaßung gestellt und von den Regierungen gebilligt (Baden, Hannover).
Auch der deutsche Bund, an den sich Holstein gewendet hatte, beschloß am
17. Sept. 1846 die Erklärung, daß die Rechte des deutschen Bundes, der
Agnaten und der Stände in Holstein beachtet werden müßten. Da gab