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1. Neueste Geschichte - S. 239

1859 - Leipzig : Fleischer
239 führung eines Bauern, Namens Szela, im Lande umher, und legten erst nach vielen Greuelthaten die Waffen nieder. Unter den drei nordischen Reichen hat besonders D ä ne mark durch seine Stellung zu den Herzogthümern Schleswig-Holstein die Aufmerksamkeit er- regt. Um diese Verhältnisse zu beurtheilen, muß man sich an die alten Rechte dieser Herzogthümer erinnern, welche zwar zu Zeiten nicht beachtet, aber auch niemals aufgehoben worden sind. Holstein ist ein uralt deutsches Land, Schleswig hat in seinem südlichen Theile deutsche, in dem nördlichen Theile mehr jütische (dänische) Bevölkerung. Beide sollen für immer und ungetheilt zusammen bleiben, und niemals mit Dänemark zu einem Staate vereinigt werden. Auch hatten die alten Stände der Herzogthümer bedeutende Rechte an der Besteuerung und Gesetzgebung. Im achtzehnten Jahrhundert sind die Herzog- thümer ohne Berücksichtigung jener Rechte von den dänischen Königen regiert worden, und nach Auflösung des deutschen Reiches 1806 ist Holstein Däne- mark einverleibt worden. Durch den Wiener Congreß trat es aber wieder zum deutschen Bunde. Die Versuche, das Land zu danisiren, hatten keinen Erfolg; man strebte auch nach Herstellung der alten Rechte; aber es war dieses Alles noch ein vereinzeltes Wesen. Da klärte 1830 der Kanzleirath Lornsen, geboren auf der kleinen Insel Sylt an der Westküste von Schleswig, seine Landsleute über ihre eigentlichen Rechtsverhältnisse durch eine Schrift auf. Er wurde zwar abgesetzt und zu zweijährigem Gefängniß verurtheilt, nach dessen Abbüßung er mißmuthig nach Brasilien auswanderte; seine Dar- legung aber wirkte fort und fort bis zur entschiedenen Gestaltung des einen Willens in den Herzogthümern, Nationalität und Rechte des Landes zu wahren. König Friedrich Vi. führte 1834 Provinzialstände in den Herzogthümern ein; unter seinem Nachfolger Christian Viii. (1839— 1848) traten die Danisirungsversuche immer deutlicher hervor. Dänische Einrichtungen wur- den eingeführt; deutsche Soldaten, welches doch die Holsteiner sind, wurden von dänischen Offizieren dänisch commandirt und unter dänischen Feldzeichen geführt. Ja, es wurden Anträge auf Herstellung eines ungetheilten Dänen- reiches in Kopenhagen gestellt. Diese Bestrebungen waren um so drohender, da nach dem bestehenden Nachfolgerecht bei dem wahrscheinlichen Aussterben des dänischen Mannesstammes in Holstein die Linie Sonderburg - Augusten- burg folgen sollte, womit eine vollkommene Trennung der Herzogthümer von Dänemark drohte. Der deutsche Bund schwieg. Da kam am 8. Juli 1846 der offene Brief Christians Viii. an die Herzogthümer, in welchem die Untheilbarkeit der dänischen Monarchie, die weibliche Erbfolge in Schleswig und die zu hoffende Beseitigung der in Holstein derselben entgegenstehenden Hindernisse ausgesprochen war. Eine gewaltige Bewegung folgte diesem Angriff auf die Unabhängigkeit deutscher Länder und Rechte deutscher Fürsten. Die holstei- nischen Stände protestirten; Volksversammlungen wurden gehalten, auch in deutschen Ständeversammlungen wurden Anträge auf Zurückweisung der däni- schen Anmaßung gestellt und von den Regierungen gebilligt (Baden, Hannover). Auch der deutsche Bund, an den sich Holstein gewendet hatte, beschloß am 17. Sept. 1846 die Erklärung, daß die Rechte des deutschen Bundes, der Agnaten und der Stände in Holstein beachtet werden müßten. Da gab
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