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1. (Griechische, römische, deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte) - S. 106

1861 - Berlin : Gaertner
106 wirkte der König unablässig für die Bildung seines Volkes (Stein, Hardenberg, Scharnhorst) und erzog es zu jener wackern Gesinnung, die es später in dem Kampfe gegen Frankreich zu den herrlichsten Thaten begeisterte. Oestreich ergriff jedoch schon im Jahre 1809 wegen vielfacher von Napoleon erfahrener Kränkungen die Waffen, führte einen abermals unglücklichen Kamps gegen Frankreich (Schlacht bei Groß-Aspern und Wagram, Frieden zu Wien), trat dann aber in freundliche und Verwandtschaftsverhältnisse mit Napoleon. Endlich schüttelte zuerst Preußen das lang getragene Joch ab. Es verband sich mit Rußland, bald auch mit Oestreich. Die großen Heere rücken ins Feld und kämpfen mit ungeheurer Anstrengung. Ein deutscher Fürst nach dem andern fällt von Frankreich mb, nur der König von Sachsen bleibt auf Napoleons Seite. Die große Völkerschlacht bei Leipzig bricht Napoleons Weltherrschaft, und die vertriebenen deutschen Fürsten kehren wieder in ihre Länder zurück. §. 114. Deutschland nach den Freiheitskriegen. Auf dem Wiener Congreß wurden durch die Bundesacte (1815) sämmt- liche Staaten Deutschlands zum deutschen Bund vereinigt. Der- selbe hat die Bestimmung, den deutschen Staaten unter sich, so wie nach Außen hin Ruhe und Unabhängigkeit zu sichern. Seine Ange- legenheiten werden in der Bundesversammlung zu Frankfurt am Main verhandelt. Nachdem die deutschen Fürsten für ihre erlittenen Verluste auf dem Congreß entschädigt worden waren und während die Aus- gleichung über den Länderbesitz sich noch in die Länge zog, hatte Na- poleon Elba verlassen und war in Paris eingezogen. Die Hauptmächte Europa's verbanden sich, nöthigten ihn zur Flucht und Frankreich in dem zweiten Pariser Frieden (1815) zur Herausgabe sämmtlicher er- oberten Länder. Oestreich, Rußland und Preußen schlossen unter sich die heilige Allianz, welcher viele Staaten Europa's beitraten. Dann wurde in den meisten deutschen Ländern die alte landstän- dische Verfassung wieder hergestellt oder neu eingerichtet. Dennoch bildeten sich, besonders unter den jungen Leuten, welche, von Frankreichs Revolutionsgeist angesteckt, ganz neue Regierungs formen herbeiführen wollten, Parteien, die ihre Unzufriedenheit durch Rede und Schrift zu erkennen gaben. (Turnanstalten, Burschenschaft, Kotzebue's Ermor- dung durch Sand 1819). Diese Umtriebe schwanden, als die Regie- rungen durch die Karlsbader Beschlüsse (1819) die Presse ein- schränkten und die Burschenschaft verboten. Um Mißdeutungen der Bundesacte zu vermeiden und die inneren und äußeren Verhältnisse der Staaten ganz sicher zu stellen, setzte die aus den zu Wien gehal- tenen Ministerconferenzen (1820) hervorgegangene Schlnßacte für die meisten Staaten die ständische Verfassung fest. §. 115. Deutschland in der neuesten Zeit. Nach solchen
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