1. Bd. 2
- S. 165
1838 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Rotteck, Karl von
- Auflagennummer (WdK): 13
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
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Viertes Kap. Römische Geschichte.
Die Kriege, wodurch Rom sich die Weltherrschaft erstritt, haben
wir ohne Einmischung innerer Angelegenheiten in zusammenhängender
Folge erzählt; auch waren, so lange diese wichtige Krise dauerte,
und die Frage: ob Nom herrschen, oder nicht herrschen sollte? mit end-
licher Entscheidung verhandelt wurde, die Gemüthcr fast ausschließend
nach Außen gewandt. Vor diesem unermeßlichen Interesse verschwan-
den die kleineren Anliegen der einzelnen Stände und die Privatleidcn-
schaftcn der Bürger. Sie erwachten auf's Neue und ungleich heftiger,
als Rom triumphirt hatte, und nichts mehr die Herrschaft zu gefähr
den schien.
Es hatte indessen, und gerade durch die ungeheuere Vergrößerung
der Macht, die römische Verfassung, ohne an ihrem Gerüste eine
wesentliche Veränderung zu leiden — einen durchaus anderen Geist
erhalten. Sie war ursprünglich eine Stadtvcrfassnng (*) und
als solche wohlberechnet und weise. Auch bei mäßiger Erweiterung
der Republik, durch Einverleibung und Kolonieen, auch so lange die
besiegten Völker mit ihr als Bundesgenossen zwar in ein unter-
geordnetes, jedoch immer in ein Rechtsverhältn iß traten,
mochte die Verfassung bestehen, besonders so lange noch ihre Aegide,
die republikanische Tugend, bestand. Als aber die Bundesgenossen
der That nach Untcrthanen wurden; mehr noch, als man Länder
und Königreiche zu P ro v inzen, d. h. zum Eigen t h um e dor herr-
schenden Gemeinde, erklärte, und demnach ein unbeschränktes Nnznngs-
recht darüber ansprach, und ausübte: so entstand hierdurch nicht nur
die monströse Gestalt eines Staatskörpers, dessen unvergleichbar größ-
ter Theit blos zum Dienen und Tragen, und nur das Haupt, die rö-
mische Gemeinde, zum Herrschen und Genießen berufen war; sondern
dieses Haupt selbst erhielt durch den natürlichen Zusammenfluß der
Säfte ans dem ungeheuren Körper eine krankhafte Uebersüllnng. Oder
ohne Bild: die Römergemeinde, welche doch in einiges Verhältniß
zu der von ihr bekriegten und beherrschten Welt sich sezen mußte, ver-
größerte sich unermeßlich durch das Zusammenströmen und die Bür-
geraufnahme von Fremden und Sklaven, worüber der Römergeist
verloren ging. Nun konnten die Formen nicht mehr gut seyn, welche
ans eine mäßige Stadt oder auf die Gebieterin Latiums, selbst auf
das Bnndcshaupt Italiens, passen mochten. Jene Gcseze und Sitten,
welche dem armen Rom genügten, als der Gesichtskreis seiner Bür-
ger, folglich auch ihre Wünsche und Leidenschaften, enge begrenzt,
(*) d. h. eines Staates, der nur Eine Gemeinde begriff. (Vergl. V. i.
S. 220 )