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1. Bd. 2 - S. 237

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
237 Staatsverfassung und Regierung. möglich in Harmonie gebracht und überhaupt die ganze Fortbildung der römischen Verfassung gewürdiget. Aber es blieben dabei so viele Dunkelheiten, Unbegreiflichkeiten und unauflösbare Widersprüche zu- rück, daß an einem wesentlichen Irrthum in der Grundansicht kaum mochte gezweifclt werden, und eine allgemeine kritische Revision, eine ganz neue, aus den allerältesten Quellen , so viele derselben in Frag- menten, mittelbaren Ueberlieferuugen und Denkmalen der Wiegenzeit Roms noch zugänglich sind, zu geschehende Bearbeitung dieses so hoch- wichtigen historischen Gegenstandes ein dringendes Bedürfniß schien. Eine solche hat Nieb.uhr in seinerächt klassischen Geschichte Roms zum großen Gewinne der Wissenschaft geliefert und darin den Freun- den der Rechtswissenschaft wie der Geschichte viele, überraschend neue, gleich anziehende, als lehrreiche Ansichten eröffnet. Die wichtigste derselben zeigt uns die Curie« als eine blos patri- zische Gemeinde, als "den großen Rath der patrizischen Ge- schlechter", die Eenturien als Nationalgemeinde oder die Vereinigung der beiden Hauptstände, des Adels und der Gemeinen, zu ein er Gesammtheit, die Tri bus endlich als die rein plebejische Gemeinde. Es müssen jedoch hier die alten oder ursprünglichen, der Sage nach schon von Romutus errichteten drei Tribus, von den neueren, d. h. von Servius Tullius geschaffenen, dreißig Tribus (vier städ- tische und sechs und zwanzig ländliche, welche zwar später durch den Landverlust au Porscnna eine große Verminderung erfuhren, allmä- lig aber wieder stiegen , und in der Gesammtzahl auf fünf und dreißig gebracht wurden) wohl unterschieden werden. Die ersten waren eine nach Stämmen, die zweiten eine nach Bezirken oder Regionen gemachte Eintheilung des Volkes, und zwar jene des um die patri- zischen Geschlechter gesammelten, diese des plebejischen Volkes. Jeder der drei romulischen Stämme oder Tribus (der Titi enses, Ramncs und Luceres) war in zehn Eurien getheilt, jede Curie enthielt eine bestimmte Anzahl (wahrscheinlich zehn) Geschlechter. Ein Geschlecht bestand nicht eben aus einer Familie, sondern aus einem Inbegriff freier, durch einen ererbten gemeinschaftlichen Na- men — welcher jener des edelsten oder ursprünglich vorherrschenden Hauses ist — verbundener Familien. Aus diesen Geschlechtern der Stämme — und zwar anfangs blos aus jenem der Luceres (oder Priester?), daun aber auch aus jenem der Ramnes (Krieger?), endlich, was durch Tarquinius Priscus geschah, auch aus dem drit- ten, der Tities (daher patres minorum gentium) — wurden, aus jedem hundert (also zusammen drei hundert) Männer, ausgeho-
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