1. Bd. 2
- S. 245
1838 -
Freiburg im Breisgau
: Herder
- Autor: Rotteck, Karl von
- Auflagennummer (WdK): 13
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
Staatsverfassnng und Regierung. 243
der Xii Tafeln gewesen, welches aber durch die vielen Senatusconsulte,
Volksbeschtüsse und die jährlichen Edikte den Prätoren eine fortlaufende
— freilich verwirrende und die Sicherheit der Bürger gefährdende —
Vermehrung erhielt. In peinlichen Sachen galt die werkwürdige Un-
terscheidung zwischen Privatverbrechen — deren Verfolgung blos
dem Beleidigten zusiand — und öffentlichen oder Staatsverbre-
chen, wo Jedermann Kläger seyn konnte (judicia privata et publica).
Für die lezten wurde anfangs in jedem verkommenden Fall ein eigener
Quästor ernannt; nachmals kamen andauernde Commissionen (quac-
stiones perpetuae ) auf. Wir finden die wichtige Unterscheidung der
Richter der That von jenen des Rechtes, welches die Grundlage
der sogenannten "Geschwornen-Gerichte" verschiedener neuerer Völker
ist (^). Aber die schwersten Verbrechen (peculatus, repetundarum,
ambitus, majestatis und perduellionis) wurden Häufig vom Volke
selbst aus den Comitien, zum Theil auch vom Senate, gerichtet. Ins-
besondere war das Urtheil der Gemeinde vonnöthen, wenn es stch um
die Todesstrafe eines Bürgers handelte; und es war dem Beklag-
ten erlaubt — so lange nicht die ganze Abstimmung vorüber war —
durch ein freiwilliges Eril sich der Hinrichtung zu entziehen. Ueber-
haupt wurden dergleichen Volksgerichte mehr durch Leidenschaften und
Eindrücke des Augenblicks, als durch kaltes Recht bestimmt.
Die Polizeigeschäfte wurden von den A editen verwaltet,
deren Amt man als die erste Stufe der hohen oder eigentlichen Magi-
strate ansah. Anfangs waren sie nur Gehilfen der Volkstribunen,
nachmals wurden außer den gemeinen noch zwei höhere A editen
(aediles curules) ernannt, denen außer den allgemeinen Polizei-
sachen noch insbesondere die Veranstaltung der feierlichen Spiele zur
Ehre verschiedener Gottheiten oblag. Spiele, welche die Römer mit
Leidenschaft liebten, deren Kosten aber auch oft das Vermögen Der-
jenigen, die sie gaben, erschöpften. Julius Cäsar ließ bei den
Spielen, die er nach seines Vaters Leichenbegängniß gab, das ganze
Amphitheater, worauf die wilden Thiere kämpften, mit Silber belegen
Nach dem Geseze sollte man zuerst Quästor gewesen seyn, bevor
man aedilis curulis wurde. Die Quästoren waren die Großschaz-
meister des Staates, anfangs zwei, nachmals zwanzig an Zahl, die
in die verschiedenen Provinzen geschickt wurden. Auch die Quästur
gab den Eintritt in den Senat.
Aenßerst wichtige Magistrate waren die Volkstribunen. Wir
haben ihres Ursprungs und der wechselnden Verhältnisse ihrer Gewalt
_ (*) Sehr lesenswürkig ist hierüber Filangieri, Ja se»on*a della Legmaiion«
T, Iii. P. Ii, b