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1. Bd. 2 - S. 246

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
246 Erstes Kap. Vürgcrlicher Znstand. in der detaillirten Geschichte gedacht. Als die Plebejer zu gleichen politischen Rechten, wie die Patrizier, gelangt waren; so hörte im Grunde der Zweck des Tribunals ans, oder wurde wenigstens dahin abgeändert, daß dessen Inhaber nicht mehr die Vertreter der Plebs gegen die Patrizier, sondern überhaupt der geringeren Burger gegen die vornehmeren oder gewissermaßen, nach einer unseren neueren Verhältnissen mehr verwandten Ansicht, der Regierten ge- gen die Regierenden waren. Sie begnügten sich aber nicht damit, Vertreter zu scyn. Denn seitdem die comitia tribuía gewöhnlich, und plebiscita dasselbe, wie populiscita, waren; so konnte man die Tribunen gewissermaßen als Depositärs der ganzen Volksgewalt be- trachten, indem es ihnen nicht schwer war, den Willen dieses Volkes auf den von ihnen beherrschten Comitien nach Gefallen zu lenken. So- nach waren sie Gesezgeber, wahre Oligarchen und der That nach weit mehr, als die Cousuln an der Spize des Staates. Auch gc- sezlich und dem Aeußeren nach hatte ihre Macht und Ehre all- mälig zugenommen. Daher geschah cs, daß wohl auch Patrizier von Plebejern sich adoptiren ließen, um zu einem so wichtigen Amte ge- langen zu können. Auf die Tribunen waren alle Hoffnungen und Besorgnisse der Patrioten, so wie der Ehrsüchtigen, gerichtet; alle andere Magistrate erzitterten vor ihnen (*), und wir haben gesehen,, wie oft — neben manchen unbedeutenden Tribunatcn — durch ein es Tribuns Verwegenheit und Einfluß der Staat erschüttert, ja gar um- gestaltet worden. §. 12. Beurtheilung. Wenn wir dies Alles zusammcnnehmen; so sehen wir in Rom eine künstliche Mischung monarchischer, aristokratischer und demokrati- scher Formen. Die Macht des Eonsulats — wenn auch mit vieler Vorschrift beschränkt — verlieh, wie cs der Theorie nach scyn soll, der Regierung, zumal im Kriege, die Einheit und Energie des Königthums. Die Weisheit des aristokratischen Senates und seine perennirende Gewalt gaben — bei allem Wechsel der Magistrate und der Unstätigkeit des Volkswillens — den Staatsmarimcn Festig- keit, den Maßregeln Zusammenhang, dem ganzen Reiche einen beharr- («) Nachdem Sulla die Tribunen in ihre ursprünglichen Verhältnisse zmmckgebracht hatte, wurden sie soäler von Pom pejus wieder erhoben. Er büßte für diesen Schritt, da Casar nur durch dieilntersiüzung der Tribunen sein Sieger wurde So ungemejsen war die Macht der Tribunen, daß chl 6u3 Einer derselben »Flavins) den Conüil Metellus, der nicht^unbedingt seinem Willen folgte, ins Gefängniß warf, und, als der ganze Senat dem Conüil dabin folgen wollte, seinen Stubl vcr die Thüre des Gefängnisses sezte, um die Senatoren zurückzuhalten. (Bio I. 37, L2.)
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