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1. Bd. 2 - S. 249

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
249 Staatsverfassung und Regierung. gebietende Nation im Zaume halt, die Tyrannei unvermeidlich. Die Weltherrscherin Rom wollte die Früchte ihrer Triumphe genießen. Seit A. U. 586 zahlten ihre Bürger keine Abgaben mehr; die Last des Staates in Krieg und Frieden wurde aufdie Provinzen gelegt, aus deren Mark sich auch die einzelnen Römer, so viel ihrer dazu gelangen konnten, mittelbar oder unmitttclbar bereicherten. In dem Maße es schwerer ist, ein ganzes Volk, als einen oder wenige Tyrannen zu sättigen, in dem Maße mußten die römischen Provinzen gedruckter, als z. B. die persischen seyn. Keine andere Verbindung war unter ihnen, als die der Sklavenkette, die sie alle umschlang; vereinzelt und rettungslos waren sie alle preisgcgebcn an Roms überschwengliche Macht. Wohl waren Geseze vorhanden über die Verwaltung der Pro- vinzen; aber nicht gegen diese Provinzen, nur gegen die Eigcn- thümerin Rom, waren die Statthalter durch dieselben verpflichtet. Und dieses Rom, wiewohl es für die fortwährende Nu zun g der Län- der als seines Gemeingutes sorgen mußte, hatte doch den Grund- saz angenommen, die Regierung derselben den austretenden Magi- straten unter dem Titel der Proconsuln oder Proprätoren als Belohnung zu übertragen; und so sahen auch die Quästoren, Legaten, und wer immer eine bürgerliche oder militärische Gewalt in der Provinz erhielt, dieselbe als ein fruchtbringendes Kapi- tal an, das man nüzen müsse, so gut und so lang man könne. All- j äbrli ch (*) — gemäß der republikanischen Grundsäze, und damit recht Viele Thcil am Raube bekämen — wurden solche Statthalter in die Provinzen geschickt (**), mit unumschränkter Gewalt über die Eiuwobner und schreckend durch militärische Macht. Hier zogen sie mit dem Pompe der Souveraine einher, trieben allenthalben auf scham- lose Weise Abgaben, Geschenke, Strafgelder ein, verkauften die Justiz, und führten noch eine Schaar von raubsüchtigen Freunden, Clienten, Untcrbcamten, Freigelassenen und Sklaven mit sich, welche alle mit der Gunst ihres Herrn einen einträglichen Handel trieben (***). Die Allgemeinheit solcher Attentate machte sie fast gänzlich straflos. Nur, wenn die Frechheit zu weit ging, oder wenn die Provinz mächtige (*) Dieses war die Regel. Doch wurde oftmals die Gewalt auf mehrere Jahre verlängert. Um wie viel druckender mußte solcher Wechsel der Herren, als z. B- lebenslängliche Satrapiee n seyn? — (**) Der Regel nact, gebührte dem Senat das wichtige Recht der Pro- vinzenvertheilung. Cäsar im ersten Consulat ließ sich seine durchs Volk zu« sprechen (s. tz. 57). (***) Lag die Provinz an der Grenze, so wurden auch die benachbarten Könige und Bundesgenossen gebrandschazt, oder der geringste Vorwand zu einem kriegerischen Naubzuge benuzt.
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