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1. Mit einem kolorirten Kupfer - S. 41

1812 - Dresden Leipzig : Selbstverl. K. Engelhardt
Landgraf v. Thüringen. 4k Zutritt bei Hofe, worüber sie in einem Schreiben „an Handwerker und Gemeine von Gotha" (denn der Rath wollte ihnen noch immer nicht wohl) bitter sich beschwerten. Wenn man weis, daß damals Fürsten nicht wenig Gewicht auf die Gunst ihrer Städte zu legen Urfach hatten, wird man es nicht sonderbar finden, daß der Markgrafen Schreiben nach Gotha den Landgrafen, wie den rankevollen Graf Günther, zum Nachgeben stimmte. Wenigstens fand bald nachher eine förmliche Aussöhnung statt; so daß die fürstlichen Brüder selbst dem Schwarzburger und seinem Sohne Heinrich, Gnade und Schutz, gleich ihren eignen Lehnsleuten, versprachen. Ob sie, wie manche Annalisten behaupten, als des Thüringer Landes rechtmasige Erben, für die Zukunft schon von allen Städten sich huldigen lies- sen, auch überall neue Vögte oder Statthalter ein- setzten, laßt sich wenigstens nicht beweisen. Daß aberden, mit ihrem Vettergeschloßnen Vertragen zufolge, keine Landesangelegenheit von Bedeutung, ohne ihren Einfluß geordnet werden durfte, ia, daß sie sogar Belehnungen in Thüringen, ohne seine Beistimmung, ertheilten, ist urkundlich gewis. Kein Wunder also, wenn des Landgrafen Ge- mahlin, höchlich darüber erzürnt, mit einigen Ver- trauten nach der Wartburg eilte, gewaltsam das Archiv zu öfnen, welches die Urkunden der Vertrage zwischen ihrem Gemahl und den Markgrafen von Meissen enthielt. Des Landgrafen Diener verhin- der-
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