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1. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 18

1824 - Bonn : Weber
18 Hilderich cm seinem Mörder und Nachfolger Ge l i m e t zu rächen, seinen Feldherr» Belisacius mit geringer Heeresmacht nach Afrika sandte. Dieser bezwang, von den alten Einwohnern kräftig unterstützt, die Vandalen in kurzem Kampfe, führte den König Gelimer als Ge- fangenen nach Constantinopel, und machte sein Land zu einer oströmischen Provinz. So endigte nach einer hun- dertjährigen Dauer die Herrschaft der Vandalen in Afrika (534>, und das ganze Volk wurde bis auf den Namen vertilgt. Die Verfassung, die Rechtspflege und das Kriegswesen der germanischen Völker. Sämmtliche germanische Völker hatten bei ihrem Auftreten in der Geschichte eine freie, und zwar eine demokratische Verfassung- denn alle freien Männer waren einander gleich , und nahmen an den Volksversammlungen Thcil, wo über Krieg und Frieden verhandelt, Gesetze gegeben und die wichtigsten Rechts, fälle entschieden wurden. In der Regel hatten sie jedoch dabei Oberhäupter, Fürsten im Frieden und Her- zoge im Kriege (bis spater die höchste Leitung im Kriege wie im. Frieden in einer Person, dem Könige, vereiniget ward), deren Macht zu Haufe sehr beschränkt, und nur im Felde bedeutend war, und die von dem Volke erwählt wurden. Bei dem Volke unterschied man gewöhnlich vier Stände, nämlich: 1. Edle, 2. Freie, 3. Freigelassene und 4. Leibeigene. Die (Sti- len sfpaterhin der hohe Adel) bestanden aus den Nach- kommen der Fürsten und ausgezeichneter Männer des Volks. Aus ihnen wurde des Volkes Oberhaupt erwählt, und sie bildeten dessen nächste Umgebung. Die Freien (späterhin der niedere Adel) bildeten den Kern des Vol- kes , und nahmen mit völlig gleichen Rechten wie die Edlen an der Entscheidung aller wichtigen Gegenstände in den Volksversammlungen Theil. Sie beschäftigten sich gleich den Edlen nur mit den Waffen. Die Frei- g elassenen trieben Ackerbau und Gewerbe, und waren pon den Volksversammlungen, so wie von dem Kriegs- dienste ausgeschlossen. Die Leibeigenen, gewöhnlich
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