1824 -
Bonn
: Weber
- Autor: Follenius, Wilhelm
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Fortbildungsschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Divisionsschule, Militärschule, Höhere Bildungsanstalt
- Inhalt: Zeit: Mittelalter
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Hilderich cm seinem Mörder und Nachfolger Ge l i m e t
zu rächen, seinen Feldherr» Belisacius mit geringer
Heeresmacht nach Afrika sandte. Dieser bezwang, von
den alten Einwohnern kräftig unterstützt, die Vandalen
in kurzem Kampfe, führte den König Gelimer als Ge-
fangenen nach Constantinopel, und machte sein Land zu
einer oströmischen Provinz. So endigte nach einer hun-
dertjährigen Dauer die Herrschaft der Vandalen in Afrika
(534>, und das ganze Volk wurde bis auf den Namen
vertilgt.
Die Verfassung, die Rechtspflege und
das Kriegswesen der germanischen
Völker.
Sämmtliche germanische Völker hatten bei ihrem
Auftreten in der Geschichte eine freie, und zwar eine
demokratische Verfassung- denn alle freien
Männer waren einander gleich , und nahmen an den
Volksversammlungen Thcil, wo über Krieg und Frieden
verhandelt, Gesetze gegeben und die wichtigsten Rechts,
fälle entschieden wurden. In der Regel hatten sie jedoch
dabei Oberhäupter, Fürsten im Frieden und Her-
zoge im Kriege (bis spater die höchste Leitung im
Kriege wie im. Frieden in einer Person, dem Könige,
vereiniget ward), deren Macht zu Haufe sehr beschränkt,
und nur im Felde bedeutend war, und die von dem
Volke erwählt wurden. Bei dem Volke unterschied
man gewöhnlich vier Stände, nämlich: 1. Edle,
2. Freie, 3. Freigelassene und 4. Leibeigene. Die (Sti-
len sfpaterhin der hohe Adel) bestanden aus den Nach-
kommen der Fürsten und ausgezeichneter Männer des
Volks. Aus ihnen wurde des Volkes Oberhaupt erwählt,
und sie bildeten dessen nächste Umgebung. Die Freien
(späterhin der niedere Adel) bildeten den Kern des Vol-
kes , und nahmen mit völlig gleichen Rechten wie die
Edlen an der Entscheidung aller wichtigen Gegenstände
in den Volksversammlungen Theil. Sie beschäftigten
sich gleich den Edlen nur mit den Waffen. Die Frei-
g elassenen trieben Ackerbau und Gewerbe, und waren
pon den Volksversammlungen, so wie von dem Kriegs-
dienste ausgeschlossen. Die Leibeigenen, gewöhnlich