1824 -
Bonn
: Weber
- Autor: Follenius, Wilhelm
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Fortbildungsschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Divisionsschule, Militärschule, Höhere Bildungsanstalt
- Inhalt: Zeit: Mittelalter
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mit einander, dis Ludwig die Oberhand behielt, aber
dennoch einen Vergleich mit Friederich schloß, wonach
sie biö zu des letztern Tod gemeinschaftlich regierten (1330).
Ludewig , nun alleiniger Beherrscher des deutschen
Reiches, geriekh durch seine Einmischung in die italieni-
schen Händel mit dem Papste Johann Xxii in Streit,
der ih-n^mtt dem Banne belegte, und seiner Wurde
entsetzte. Dieß bewog 6 Reichssürsten auf dem ersten
Kuroerein zu R»nie 1338 die Erklärung zu thunt
daß die Wahl des deutschen Königs und römischen Kai-
sers von der Einwilligung des Papstes ganz unabhängig
fei. Doch gelang es den Päpsten Ludewigs ganzes Le-
den zu verbittern, und ihm den Enkel Heinrichs Vii,
Kar! Iv., a!S Gegenkaiser entgegen zu stellen, der sich
indessen erst nach Ludewigs Tod (33st7) behaupten konnte.
Lu dewig war während «einer Regierung weniger aus des
Reiches Wohlfahrt, als auf Vergrößerung setnes Hauses
bedacht gewesen, dem er Holland, Seeland, Henne-
gau, Fricslandund Brandenburg erwarb. Karl Iv.
(— 1378), König von Böhmen, hatte anfangs in der Per-
son des tapfern Grafen Günther von Schwarzburg
einen, von der baierischen Partheierhobenen, Nebenbuhler zu *
bekämpfen, von welchem ihn jedoch 1549 der Tod befreite.
Obschon Karl zunächst auf Vergrößerung seines Hauses be«
dacht war, den, er Schlesien, die Lausitz und Brandenburg
verschaffte, so erwarb er sich doch durch die auf den
Reichstagen zu Nürnberg und Metz gegebene gol-
dene Bulle um das Reich ein großes Verdienst. In
derselben wurde festgesetzt, daß 7 Kurfürsten, die
Erzbisch öffe von Mainz, Trier und Eöln,
der König von Böhmen als Erzschcnk, der Kur,
fürst von der Pfalz als Erztruchseß, der Kur-
fürst von Sa ch se n - W i 11 e n d er g als E r z m a rfch a l l,
und der Kurfürst von Brandenburg als Erzkäm-
tnerer, ausschließlich das Recht der Kaiserwahl üben
sollten. Ihre Würde sollte nach dem Rechte der Erst-
geburt auf dein Lande haften und die'es untheilbar
fevn. Während der Erledigung des kaiwrlichen Thrones
sollten die Kurfürsten von der Pfalz und von Sachsen
als Re chsoerwestr die Stelle des Oberhauptes vertreten.
^Aur Wahlstadt wurde Frankfurt am Mayn, zur Krönungs-
stadt Aachen bestimmt. Auf Karl Iv. folgte sein alte-