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1861 -
Münster
: Coppenrath
- Autor: Welter, Theodor Bernhard
- Auflagennummer (WdK): 16
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
die an Oesterreich wieder abgetretenen Provinzen — Würz-
burg, Aschaffenburg, Ansbach und Bayreuth so wie die über-
rheinische Pfalz unter dem Namen Rheinbayern. Hanno-
ver bekam Oftfriesland, das ehemals preußisch gewesen war,
und wurde zum Königreiche erhoben. Die übrigen deutschen
Staaten behielten im Ganzen die zur Zeit des Rheinbundes
gewonnenen Grenzen. Die Fürsten von Weimar, Olden-
burg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-
Strelitz wurden zu Großherzogen erhoben, und von den
freien Städten blieben Frankfurt a. M., Hamburg,
Lübeck und Bremen bestehen.
An die Stelle des alten aufgelöscten deutschen Reiches
trat jetzt der deutsche Bund, eine enge Verbindung aller
deutschen Staaten, zur Erhaltung der inneren und äußeren
Sicherheit Deutschlands und der Unverletzlichkeit der einzelnen
Bundesglieder. Dieses neue Verhältniß wurde am 8. Juni
1815 durch die Bundesacte feierlich besiegelt. In diesem
vereinigten sich sämmtliche deutsche Staaten, 39 an Zahl.
Mit der Regelung der Bundesangelegenheiten wurde eine
zu Frankfurt a. M. beständig tagende Versammlung be-
auftragt, bestehend aus Gesandten der 39 Staaten unter
dem Vorsitze von Oesterreich. Jedoch theilten sich die Ge-
sandten dergestalt in die Stimmen, daß nur die elf größeren
Staaten je eine volle, die übrigen aber nur je eine halbe
oder Viertelstimme erhielten. Alle Bundesglieder verpstichte-
ten sich, keinen Krieg und keine fremden Bündnisse gegen den
Bund selbst oder gegen Bundeöglieder einzugchen. Innere
Streitigkeiten unter dcn Bundesgliedern selbst sollten durch
Austräge entschieden werden. Gegen das Ausland sollte der
Staatcnbünd eine Gesammtmacht bilden, und ein Bundes-
hcer von 300,000 Mann in zehn einzelnen Corps stellen,
zu welchem jeder Staat nach dem Verhältnisse der Bevöl-
kerung seinen Beitrag liefert. Die Festungen Luremburg,
Mainz und Landau wurden zu Vundesfestungen erklärt. —