1. Bd. 1
- S. 322
1824 -
Ilmenau
: Voigt
- Autor: Thieme, Moritz
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
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Aschaffenburg, Regensburg, Frankfurt, Primas des
rheinischen Bundes, Erzbischofs von Regensburg u. s. w.
Der Krieg ist ausgebroch-n; die baierische Nation, geachtet durch
ihre Redlichkeit, ihre Tapferkeit, ihre Liebe zu ihrem Souverain, ist
den, in einer solchen Crisis unvermeidlichen, Verheerungen ausgesetzt;
ihr geliebter Monarch, so wie die erlauchten Personen" seiner könig-
lichen Familie sahen sich genöthigt, die Residenz zu verlassen, und
Baiern hat Nichts gethan, wodurch es sich dieses Unglück sollte zuge-
zogen haben. Es ist unzweifelhaft, daß die Könige und Souve-
raine, deren Vereinigung den rheinischen Bund bildet, lebhaft em-
pfinden, daß die Unverletzlichkeit ihres Gebiets, die Sicherheit ihrer
Besitzungen, die Erhaltung des Friedens, diese Quelle des öffentlichen
Wohls, die wesentlichen Beweggründe ihrer Vereinigung waren, daß
ihre wechselseitige Eintracht und das - Zutrauen in ihren Schirmer
und Beschützer, Se. Majestät den Kaiser Napoleon, die Grundfeste
ausmachen; daß keine Anstrengung ihnen unmöglich scheint, wenn
es darauf ankommt, die politische Existenz ihrer Staaten, die von
dem allgemeinen Wohl unzertrennlich ist, zu erhalten. Dies ist die
öffentliche Meinung; es sind die Völker, welche man beruhigen muß,
wenn man verbreitet, daß die Souveraine, welche sich beeiferten, in
die rheinische Conföderation einzutreten, wider ihren Willen in eine
Verbindung gezogen worden seien, welche doch ihre Sicherheit aus-
macht; welche sie in den Stand setzt, für ihr und ihrer Untertha-
nen Wohl alle, von der souverainen Unabhängigkeit unzertrennlichen,
Vortheile zu entwickeln. Da wir als Primas die Ehre haben, das
Organ (vermittelnde Werkzeug) der rheinischen Conföderation zu sein:
so erfüllen wir diese Pflicht. Ja, Völker, der Heroismus des er-
habnen^ Beschützers und die vereinten Anstrengungen der cynföderir-
ten Könige und Souveraine werden mit göttlichem Beistände den