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1. Theil 8 - S. 246

1807 - Berlin : Duncker & Humblot
246 ren, zeigte ihm ein scharfsinniger Parlamentsrath zu Metz, N oland de Ravaulx, ein Mittel an, mir Ehren zum Besitz deö ganzen linken Rhein, ufers, ja aller Ufer in der Welr zu gelangen, das ihn selbst in Verwunderung setzte. Er stellte nämlich dem Kriegsmmister Louvois von, wel, chen Gebrauch man von dem in den lehren Frie, denstaetaren vorkommenden Ausdruck: die und die Lander sollten an Frankreich sammt allen ihren Dependenzen abgetreten werden, ma< chen könne. Man dürfe nämlich nur in der Ge, schichte nachsuchen, welche Dlstricce, Städte und Dörfer ehedem irgend einmal zu jedem dieser Länder gehört hätten, so würde man finden, daß immer eins mit dem andern zusammen gehangen habe. Louvois hielt auf den ersten Anblick der Sache den Menschen für unklug, indessen je mehr er den Vorschlag überlegte, desto finnreicher er- schien er ihm, und als er ihn vollständig durch, dacht hatte, legteer ihn freudig dem Könige vor^ mit der Versicherung, es fei die gerechteste Sa, che von der Welt, und ein unfehlbares Mittel, sich des ganzen linken Rheinufers ohne Schwerdr, schlag zu bemächtigen. Die Sache ward hierauf in bester Form Rechtens eingeleltet. Vier ehrwürdige Gerichts- höfe wurden unter dem Namen der Reuntone, kammern zu Mez, Dornick, Breisach und Besangon eingesetzt (1650), und diese sollten
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