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1. Bis zum Frieden von Campo Formio - S. 566

1824 - Berlin : Duncker & Humblot
566 Z8. Das Schreckensregiment auf seiner Höhe. (1794.) Vis zu Danton'ö Tode hatte die Schreckenü- regierung immer noch einige Mäßigung gezeigt, wenigstens, wenn die Pariser Szenen mit den in den Provinzen verübten Abscheulichkeiten in Ver- gleichung gestellt wurden. Bei den gerichtlichen Mordthaten wurden gewisse Förmlichkeiten beobach- tet, und die unglücklichen Opfer, die vor dem Tri- bunal erschienen, konnten sich bis auf den letzten Augenblick mit Hoffnungen tauschen, weil sie einen Schein von gesetzlicher Untersuchung vor sich sa- hen. Sie fanden eine Anklageacte, eine Liste von Geschwornen, Zeugen, und theuer bezahlte Ver- theidiger; sie befragten ihr Gewissen, und sie fan- den sich schuldlos. Daher betrieben Mehrere, be- sonders solche, die aus entfernten Departements herbeigeholt worden waren, ihre Angelegenheiten voll Vertrauen auf die Gerechtigkeit ihrer Richter. Ein alter Parlamentsrath von Toulouse sagte vor seinem Verhör: „er möchte nicht an der Stelle sei- ner Richter seyn, denn er wolle sie gewaltig in Verlegenheit setzen;" ein Anderer führte sogar Stel- len des Römischen Rechts zu feiner Vertheidigung an. Aber feit dem Falle Danton'ö kam, was frei- lich kaum für möglich gehalten werden mochte, das Blutregiment in noch stärkeren Schwung; die Maaßregeln desselben wurden noch härter, die ge- richtlichen Förmlichkeiten verkürzt oder vernichtet,
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