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1. Theil 4 - S. 304

1806 - Berlin : Duncker & Humblot
Zo4 aus allen Kräften unterstützten, damit er ihnest Nicht zu mächtig würde. Die Sendgrafen oder Kommissarien (milfl) aus Karls des Großen Zeiten findet man unter den sächsischen Kaisern nicht mehr; dagegen wohn- ten auf den königlichen Kammergütern, die durch alle Provinzen zerstreut lagen, sogenanntö Pfalzgrafen (comites palatii) die außer der Verwaltung jener Güter auch Noch die oberste Rechtspflege in den Herzogthümern übten, in Ab- wesenheit der Herzoge deren Stellvertreter wa- ren, und bey Landtagen von den Herzogen nicht übergangen werden durften. Daher liefet man in diesen Zeiten von Pfalzgrafen in Baiern> Sachsen, Schwaben und am Rhein (Franken). Wir haben gesehen, daß die Kaiser die groß- ßen Herzogthümcr im Erled'gungöfall nach Will- kühr verschenkten. Gewöhnlich erbten sie sich auf die Kinder fort, und so war es auch mit der Königswürde. Nur erst wenn keine Erben mehr ba. waren, sah man sich nach einem neuen Hau- se um. Die Könige betrachteten sich so sehr als Herren ihrer Vasallen, daß sie gar nichts eigenes an Land und Leuten, ihre sie nährenden Kam- mergüter ausgenommen, besitzen mochten. Otto I. gab, bald nachdem er König geworden war, sein ganzes Herzogthum Sachsest weg, und seine Nachfolger verschenkten auch noch von ihren Kam- mergütern ganze Städte, Grafschaften, Zölle und Kö-
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