Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Geschichte des Mittelalters - S. 394

1862 - Köln : DuMont-Schauberg
394 Dritter Zeitraum des Mittelalters: 1096—1273. werden, seine Cardinäle sollten ihre Stellen verlieren und wieder das werden, was sie vor ihrer Erhebung waren. Mit den Lombarden wurde ein Waffenstillstand auf sechs Jahre geschlossen und von beiden Seiten der Status quo unangetastet anerkannt. Ein ähnlicher Waffenstillstand ward auf 15 Jahre mit dem Königreiche Sicilien geschlossen. Friedrich blieb noch bis zum September in Venedig, dann zog er durch Toscana nach Genua, endlich im Jahre 1178 über die Alpen nach seinem bur- gundischen Reiche. Heinrich der Löwe hatte in der Hoffnung, daß Friedrich dauernd in Italien beschäftigt bliebe, den baierischen und sächsischen Bischö- fen viele Lehen entzogen und gedachte sie wieder ganz unter die her- zogliche Gewalt zu bringen. Um über die Klagen der Beeinträchtigten zu entscheiden, lud der Kaiser bei seiner Rückkehr nach Deutschland den Herzog nach Worms. Da er ausblieb, so wurde er mit der Acht be- droht und ein zweiter Tag nach Magdeburg angesetzt. Auch diesen versäumte Heinrich und eine persönliche Zusammenkunft mit dem Kaiser zu Haldensleben blieb ohne Folge, da der Kaiser Ersatz für den ver- weigerten Reichsdienst forderte, worauf der Herzog nicht einging. Auch auf eine dritte Vorladung, nach Goslar, erschien er nicht, weil er wußte, daß seine Gegner die Mehrheit auf demselben bilden würden. Nun legte der Kaiser den versammelten Fürsten die Frage vor: „was das Recht gegen den festsetze, der, in gehöriger Form dreimal geladen, zu erscheinen verweigere und das Gericht verachte?" Das Urtheil siel da- hin aus: „Er sei geächtet, aller Lehen verlustig und seine Würde An- deren zu ertheilen." Gegen diesen Spruch beschwerte sich der Herzog und ließ von einigen ihm günstig Gesinnten ansühren, er sei aus Schwa- den gebürtig und könne nur auf schwäbischem Boden gerichtet werden. Hierauf ward aber entgegnet: dieser Grundsatz widerspreche der Einheit des Reiches, den Grundbegriffen von kaiserlicher Macht, dem Herkom- men und dem Rechte. Die Einrede Heinrich's mußte um so mehr als bloße Ausflucht er- scheinen, da er auch einen vierten Reichstag, zu Ulm in Schwaben, nicht besuchte. Dessen ungeachtet gestattete ihm der Kaiser noch einen Ausweg, nämlich, sich durch Stellvertreter zu rechtfertigen. Als er aber auch den fünften Reichstag zu Würzburg vergebens warten ließ, beschloß das Fürstengericht die Vollziehung der Acht. Jede Acht zog den Verlust aller Reichslehen nach sich. Die richtige Ansicht, daß Niemand zwei Herzogthümer besitzen solle, ließ Friedrich am Anfänge seiner Regierung aus Freundschaft für Heinrich den Löwen ganz fallen. Jetzt kehrte er, durch schwere Erfahrungen belehrt, nicht bloß zu jener ersten Ansicht zurück, sondern war auch überzeugt, daß schon der Besitz eines über- großen Herzogthumes der Reichsordnung leicht nachthcilig werde. Daher zerlegte er, damit die Wiederkehr ähnlicher Uebel verhütet werde, die Landschaften nach Maßgabe der Verdienste und Ansprüche in kleinere Theile. Was von Heinrich's Besitzungen in dem Erzbisthume Köln und dem Bisthume Paderborn lag, erhielt Erzbischof Philipp mit allen
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer