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1. Die Geschichte des Mittelalters - S. 466

1862 - Köln : DuMont-Schauberg
466 Dritter Zeitraum des Mittelalters: 1096—1273. S. 443) vereitelt, und Johann, der gedacht hatte, mit dem Kaiser und den übrigen Bundesgenossen das bezwungene Frankreich zu theileu, konnte, als er nach England zurückkam, auf dem Festlande nur noch Rochelle und einige Burgen sein nennen. Am schlimmsten aber mußte er den Rückschlag der großen Nieder- lage bei Bouvines in England empfinden. Die geistlichen und welt- lichen Barone traten in London zusammen und erhoben laute Beschwerden, besonders über den Kriegsdienst außer Landes, die stets wiederholten ungesetzlichen Auflagen, die Herbeiziehung fremder Söldlinge in die kö- niglichen Burgen und die Vergebung von Lehen an Ausländer. Johann wollte Anfangs nicht nachgeben und versuchte die Geistlichen von den weltlichen Baronen zu trennen dadurch, daß er den Capiteln und Mön- chen die Wahlen frei gab. Als aber die Barone dem Könige den Ge- horsam aufkündigten, durch ein Bündniß mit dem jungen Könige Alexan- der von Schottland und mit den Wallisern „das Heer Gottes", wie sie es nannten, verstärkten, und auch die reiche und mächtige Stadt London zum Abfall bewogen, ließ er den Baronen durch Gesandte ankündigen, zum Besten des Friedens und seines Reiches sei er gesonnen, ihnen gnädigst ihre Forderungen zu gewähren. Zu Runnemede, einer Wiese an der Themse, unweit Windsor, kamen beide Theile am 15. Juni 1215 zusammen, der Adel mit dem Schwerte in der Hand, der König um- geben von der hohen Geistlichkeit, und Unterzeichneten eine Urkunde, die unter dem Namen Magna Charta das ganze Mittelalter hindurch als eine Zusammenfassung der vornehmsten Gesetze des englischen Staa- tes gegolten hat und auf welche zum Thcil uoch die heutigen Freiheiten Englands gegründet sind. Dieselbe enthält nicht sowohl neue Rechte, als Bestätigung alter und neue Bürgschaften für den wieder hergestellten freien Genuß derselben, namentlich gegen Willkür in der Besteuerung und in der Rechtspflege. So sollen die Steuern des Adels und der Stadt London nur durch den großen Rath des Königreiches bestimmt werden, welcher aus den Erzbischöfen, Bischöfen, Aebten, Grafen und großen Baronen besteht; ein freier Mann soll nur durch den Spruch seiner Standesgenossen und nach den Gesetzen des Landes verurthcilt werden können (wobei das Geschwornengericht als bekannt vorausgesetzt wird). Eine Commission von 25 Baronen, die von sämmtlichen Baro- nen gewählt wird, wacht über die Aufrechthaltung der Charte und soll, wenn sie Verletzungen derselben bemerkt und ihre Vorstellungen erfolglos bleiben, dem Könige durch Belagerung seiner Burgen und Besetzung seiner Domänen so lange zusetzen, bis er nachgibt. Diese Bestimmung zeigt insbesondere die Ohnmacht des Königs, der so viel nur in der Hoffnung bewilligte, Alles durch Hülfe des Papstes wieder rückgängig zu machen. Auch verdammte Papst Innocenz Iii. in einer bald veröffentlichten Bulle deu ganzen Vertrag und verbot sowohl dem Könige als den Baronen, der Urkunde irgend eine Gültigkeit bci- zulegen. Die Barone, welche eine beständige Verbindung mit dem Kö- nige von Frankreich unterhielten, begannen den Kampf mit Johann und
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