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1. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für höhere Unterrichtsanstalten - S. 201

1872 - Hannover : Hahn
201 - nach sich gezogen. Indem die militrische Gewalt zur krftigern Aufrechterhaltung der Ordnung in benachbarten Gauen in ein und dieselbe Hand gelegt wurde, kamen allmhlich in den grern Provinzen, zuerst in S a ch se n mit der Landgraffchast Thringen, dann in Franken in Ost- und Rheinfranken zerfallend, Ale-mannten oder Schwaben mit der zaeringifchen Landgraf-schaft, Baiern mit der Mark Oestreich, Lothringen aus Ober- und Niederlothringen bestehend, Friesland mit Holland, Krnthen mit Krain und Steyer, Bhmen mit Mhren u. s. w., wieder Herzoge auf, die Karl der Groe abgeschafft hatte. Neben den Herzogen standen die Markgrafen, welche in den Grnzlanden oder Marken mit ausgedehnten Rechten zur Abwehrung der Feinde des Reichs herrschten; ferner die Pfalz-grasen (comites palatii), welche auf kniglichen Pfalzen ihren Sitz hatten, und in den Provinzen, auch gegen die Herzoge, im Namen des Knigs die oberste Gerichtsbarkeit ausbten. 2) Da die Staatsmter mit Lehen belohnt wurden, so geschah es bald, da mit diesen auch jene in einzelnen Familien erblich wurden, und sich nach und nach die Vorstellung von einem Eigenthumsrechte damit verknpfte. Dadurch entstand aus den hheren 'Staatsbeamten, wie Herzogen, Grafen u. s. w., ein hoher oder frstlicher Adel (Principes), dessen Macht fortan den grten Einflu auf die Geschicke des Reichs bte und dem Könige selbst am meisten gefhrlich wurde. 3) Die Mitglieder der frstlichen Aristokratie muten sogar nach und nach wahre Landesfrsten, sogenannte Terri-torialherren, werden, da sie von ihren groen Lehnsgtern wieder an kleinere Besitzer vergaben, um diese ebenfalls zu be-sonderer Treue und Dienstleistung gegen sich zu verbinden und dadurch ihre Macht zu erhhen. Durch solche Afterlehnsleute, deren Zahl die Groen des Reichs in Ihren Gebieten mglichst: auszudehnen bestrebt waren, wurde deren Stellung im Reich allmhlich wesentlich gendert. Indem die hohen Reichsmter in ihren Familien erblich wurden, während das Knigthum selbst der Wahl unterworfen blieb, erschienen jene in ihren Gebieten als eigentliche Landesherren. Doch erwehrten sich manche kleinere Gutsbesitzer oder Alodialherren, bald auch die Brger vieler Städte, solcher drckenden Verhltnisse und wuten die alte Freiheit gegen die auskommenden Territorialherren zu erhalten. Sie bildeten spter die sogenannte unmittelbare Reichsritter-schaft, die freien Städte und freien Bauernschaften des Reichs. 4) So begann Deutschland in eine Vielherrschaft zu zerfallen, welche der Einheit und Kraft des Ganzen sehr nach-theilig wurde. Und doch wre diese nie nthiger gewesen als um
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