1867 -
Köln
: DuMont-Schauberg
- Autor: Pütz, Wilhelm
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Geschlecht (WdK): Jungen
3. Die ersten 15 Jahre des deutschen Bundes.
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Bonn, Fries in Jena. Oken sollte seine Zeitschrift „Isis" unterdrücken,
wollte aber nicht und wanderte mit ihr nach der Schweiz aus. Görres
war schon 1817 dem Fürsten Hardenberg mit einer Adresse der Stadt
Coblenz, worin die Einführung der versprochenen preußischen Ver-
fassung gefordert wurde, beschwerlich gefallen und hatte im Sommer
von 1819 eine flammende Flugschrift: „Deutschland und die Revolu-
tion" herausgegeben, worin er die deutschen Machthaber warnte, nicht
so zu verfahren, daß am Ende die wirkliche Revolution hereinbräche.
Diese Prophetenstimme, deren Worte erst dreißig Jahre später in
Erfüllung gingen, wurde eben, weil die Gefahr noch nicht nahe war,
verlacht. Gentz soll damals gesagt haben: „Uns hält's aus", und
Metternich: „Après nous le déluge.“ Dem gegen ihn erlassenen
Verhaftbefehle aber kam Görres zuvor, indem er nach Straßburg,
später nach der Schweiz flüchtete. Noch mehrere jüngere Männer,
Ludwig Follen, Redacteur einer elberfelder Zeitung, damals berühmt
als Dichter kühner Freiheitslieder, und viele Studenten wurden ver-
haftet oder flohen nach der Schweiz oder Amerika.
Der Fürst von Metternich hielt die in Karlsbad gefaßten Beschlüße
noch nicht für hinreichend zur Erreichung seiner Absichten, und lud
seine Collegen zu einer Fortsetzung der Berathungen für den Spätherbst
nach Wien ein. Am 25. Rov. 1819 ward ein Minister-Congreß
in Wien eröffnet. Das Bestreben des österreichischen Staatskanzlers
war besonders darauf gerichtet, aus den süddeutschen Verfassungen
alles zu entfernen, was seiner Meinung nach an eine wirkliche
Volksvertretung erinnerte und dem Begriffe von Landständen zu
widersprechen schien. Es wurde von ihm hervorgehoben, daß, da der
deutsche Bund, mit Ausnahme der vier freien Städte, aus monar-
chischen Staaten bestehe, die allgemeine volle Regierungsgewalt in
der Person des Souverains vereinigt sein müsse, und derselbe nur
bei Ausübung bestimmter einzelner Rechte an die Mitwirkung der
Stände gebunden sein könne. Auch wären die Verpflichtungen gegen
den Bund, mit oder ohne Zustimmung der Kammern und Stände,
unter allen Umständen zu erfüllen. Es wurde in diesem Sinne eine
Reihe von Bestimmungen entworfen, deren Gesammtheit unter dem
Namen der Wiener Schlußacte bekannt ist, und am 16. Mai
1820 von den Bevollmächtigten der einzelnen Staaten unterzeichnet.
Am 8. Juni desselben Jahres ward die Wiener Schlußacte von der
Bundesversammlung bestätigt, für ein Grundgesetz des deutschen
Bundes erklärt, und ihr gleiche Kraft mit der Bundesacte beigelegt.
b. Das Verfassungswesen in Deutschland.
Während die kleine, aber begeisterte Partei der Patrioten, die
von dem großen Siege der deutschen Nation auch einen dauernden
Gewinn für dieselbe gehofft hatte, zum Schweigen gebracht, und
zugleich die Erwartung, Preußen werde sich eine Verfassung geben
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